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Totalrevision Chemikalienverordnung in Kraft

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Die Chemikalienverordnung wurde aufgrund des Globally Harmonized Systems für Chemikalien totalrevidiert. Gleichzeitig wurden die Akteure in den Wertschöpfungsketten neu definiert. Sie trat am 1. Juli in Kraft.

Das Globally Harmonized System (GHS) ist ein weltweit neu eingeführtes System zur einheitlichen Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien. Schrittweise wird dieses in der Schweiz eingeführt. Die Umsetzung wird stark an die EU angelehnt, was den Handel mit den betroffenen Produkten möglichst gewährleisten soll. Die neuen Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften gelten bereits seit 2012 für Einzelstoffe. Seit dem 1. Juni 2015 gelten sie auch für Mischungen bzw. Zubereitungen (siehe<link www.swissmem.ch/de/news/news/umstellung-der-kennzeichnung-chemischer-produkte.html _blank> Artikel 2014</link> und <link www.swissmem.ch/de/news/news/neue-gefahrenkennzeichnung.html>Artikel 2013</link>). Damit kann die Chemikalienverordnung (ChemV) wieder gestrafft werden, da zahlreiche Artikel gestrichen werden konnten, welche für die Übergangszeit von 2012 bis 2015 relevant waren. Sämtliche Produkte müssen folglich nun nach dem neuen System eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden. In der MEM-Industrie betrifft dies eingekaufte Chemikalien und fallweise verkaufte Produkte wie beispielsweise ein Maschinenöl oder Kühlschmiermittel. Sicherheitsdatenblätter müssen gemäss der neuen Einstufung aktualisiert werden. Lieferanten von Einzelstoffen oder Zubereitungen sollten diese unaufgefordert übermitteln. Leider erfolgt dies nicht immer wie vorgesehen. Nachhaken lohnt sich, spätestens bei der nächsten Bestellung. Denn aus der neuen Einstufung können sich Änderungen in den Folgepflichten ergeben, wie zum Beispiel bezüglich der Sicherheitsdatenblätter zu eigenen verkauften Produkten oder bezüglich der Arbeitssicherheit im Betrieb. Mit der Totalrevision der ChemV wurden gewisse Rollen in der Wertschöpfungskette neu definiert. Damit wird bezüglich der Pflichten Klarheit geschaffen. Für die MEM-Industrie dürfte hauptsächlich die Rolle der «beruflichen Verwenderin» relevant sein. In dieser Rolle ergeben sich für MEM-Unternehmen ansonsten kaum weitere Änderungen aus dieser Revision. Weitere Informationen zur Totalrevision der ChemV: <link www.bag.admin.ch/themen/chemikalien/00531/01460/06002/14964/index.html;http://www.bag.admin.ch/themen/chemikalien/00531/01460/06002/14964/index.html?lang=de</link> Chemikalienverordnung: <link www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20021519/index.html&gt;https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20021519/index.html</link> Informationen zu Sicherheitsdatenblättern in der Schweiz: <link www.bag.admin.ch/anmeldestelle/13604/13871/14235/index.html;http://www.bag.admin.ch/anmeldestelle/13604/13871/14235/index.html?lang=de</link> Für Fragen steht Ihnen Dr. Christine Roth, Ressortleiterin Umwelt (044 384 48 07, <link c.roth@swissmem.ch>c.roth@swissmem.ch</link>), gerne zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 01.07.2015