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Überwachungsmassnahmen der EU im Stahlsektor aufgehoben

Die Europäische Kommission hat die Überwachungsmassnahmen der EU im Stahlsektor mit Wirkung per 1. Januar 2013 aufgehoben.

Die Verordnung (EG) Nr. 76/2002 der Kommission vom 17. Januar 2002 über die Einführung einer vorherigen gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter unter den EGKS- und den EG-Vertrag fallender Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in Drittländern war bis 31. Dezember 2012 befristet und wurde von der Europäischen Kommission nicht verlängert. Eine offizielle Verlautbarung vonseiten der europäischen Behörden ist hierzu nicht vorgesehen. Es ist jedoch möglich, dass die nationalen Zollverwaltungen demnächst entsprechende Informationen verbreiten werden.

Aufgrund des Entscheides unterliegen ab 1. Januar 2013 Sendungen von Stahlerzeugnissen bei der Einfuhr in die EU nicht mehr dem bisher angewendeten Lizenzverfahren. Der mit der Lizenzerteilung verbundene administrative Aufwand und die Vorlage der Lizenzen bei der Einfuhrabfertigung fallen somit ab diesem Zeitpunkt weg. Dies stellt eine wesentliche administrative Entlastung der betroffenen Firmen dar. Für die Schweizer Firmen bewirkt der Verzicht die Wiederherstellung vergleichbarer Konkurrenzverhältnisse gegenüber ihren Mitbewerbern in der EU, die als Lieferanten von den Überwachungsmassnahmen zu keiner Zeit betroffen waren.

Die Schweiz hatte sich seit der Einführung der Massnahmen im Jahr 2002 stets für die Aufhebung oder zumindest für die Gewährung von gewissen Erleichterungen eingesetzt.

Es besteht die Möglichkeit, dass zu Beginn des Jahres 2013 nicht alle Zollstellen in der EU über die neue Sachlage im Bilde sind. Falls sich bei der Einfuhrabfertigung  diesbezüglich Probleme ergeben sollten bitten wir Sie, Herrn N. Stephan (Email: n.stephannoSpam@swissmem.ch) zu informieren.