Startseite Aktuelles Vernehmlassung für ein zukünftiges Klima- und Energielenkungssystem gestartet
Ansprechpartner  Swissmem Swissmem
+41 44 384 41 11 +41 44 384 41 11 infonoSpam@swissmem.ch
Teilen

Vernehmlassung für ein zukünftiges Klima- und Energielenkungssystem gestartet

Das Eidgenössische Finanzdepartement und das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation haben Mitte März den Entwurf einer Verfassungsbestimmung für ein Klima- und Energielenkungssystem in die Vernehmlassung geschickt. Das Lenkungssystem soll ab 2021 das heutige Fördersystem schrittweise ablösen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 12. Juni 2015. Auch Swissmem wird sich zur Vorlage äussern. Die Swissmem-Mitgliedfirmen sind eingeladen, ihre Anliegen und Kommentare bis Mitte Mai der Swissmem-Geschäftsstelle mitzuteilen.

Die Energiestrategie 2050 des Bundesrats ist in zwei Etappen unterteilt. Das erste Massnahmenpaket, das gegenwärtig im Parlament beraten wird, setzt in erster Linie auf einen Ausbau der Fördermassnahmen im Gebäudebereich und bei den neuen erneuerbaren Energien. Die Mittel für diese Massnahmen stammen aus der CO2-Abgabe und dem Netzzuschlag, der vor allem die Kostendeckende Einspeisevergütung KEV finanziert. In einer zweiten Etappe soll dieses Fördersystem ab 2021 schrittweise durch ein Lenkungssystem ersetzt werden. Anstelle der heutigen, teilweise zweckgebundenen Abgaben, soll dann eine Klima- und Energielenkungsabgabe treten, die vollständig an die Bevölkerung zurückerstattet wird.

Durch die Verankerung in der Verfassung will der Bund diesen Systemwechsel demokratisch legitimieren und gewährleisten, dass ohne neuerliche Verfassungsänderung keine neuen Teilzweckbindungen mehr eingeführt werden können. Vorgeschlagen werden ein neuer Verfassungsartikel über Klima- und Stromabgaben sowie Übergangsbestimmungen, mit denen der schrittweise Abbau der bestehenden Fördermassnahmen und der Übergang zum Lenkungssystem näher geregelt werden.

Eckpunkte der Vorlage

Der vorgeschlagene Verfassungsartikel legt fest, dass Abgaben auf Brenn- und Treibstoffen sowie Strom erhoben werden. Der Bundesrat beabsichtigt jedoch, die Treibstoffe in einer ersten Phase nicht der Lenkungsabgabe zu unterstellen.

Die Höhe der Lenkungsabgaben soll so bemessen werden, dass sie einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klima- und Energieziele des Bundes leisten. Der Verfassungsartikel verpflichtet den Gesetzgeber, auf Unternehmen Rücksicht zu nehmen, die durch die Erhebung der Abgaben unzumutbar belastet und in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der ausländischen Konkurrenz stark beeinträchtigt würden. Der Spielraum soll dabei von einer Reduktion der Abgabesätze bis hin zur Befreiung von der Erhebung einzelner Abgaben reichen.

Längerfristig sollen die Abgabenerträge vollständig an die Bevölkerung zurückerstattet werden. Die mit der Teilzweckbindung der aktuellen CO2-Abgabe finanzierten Förderungen (v.a. Gebäudeprogramm, Technologiefonds) sollen ab 2021 schrittweise bis Ende 2025 abgebaut werden. Ebenfalls abgebaut werden die aus dem gegenwärtigen Netzzuschlag finanzierten Fördermassnahmen wie insbesondere die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Zusagen zur Förderung von Neuanlagen im Rahmen der KEV sollen bis spätestens Ende 2030 gesprochen werden dürfen und sind auf eine Laufzeit bis Ende 2045 zu beschränken.

Ersteinschätzung Swissmem

Swissmem begrüsst, dass der Bundesrat aus dem heutigen, verzerrenden und ineffizienten Fördersystem aussteigen will. Allerdings kann auch ein Lenkungssystem eine grosse Belastung für die Industrie darstellen. Um die in der Energiestrategie 2050 formulierten Ziele zu erreichen, werden gemäss Abschätzungen des Bundes hohe Abgaben erforderlich sein. Führt die Schweiz diese ohne internationale Abstimmung ein, gefährdet dies die Wettbewerbsfähigkeit der Exportindustrie. Für eine wirtschaftsfreundliche Ausgestaltung sind daher realistische Zielsetzungen, Rücksicht auf das internationale Umfeld sowie unbürokratische Ausnahmeregelungen für stark von der Abgabe belastete Unternehmen entscheidend. Zudem müssen beim Übergang zum Lenkungssystem die Fördermassnahmen tatsächlich rasch und verbindlich beendet werden – ein Nebeneinander von Förder- und Lenkungssystem kann keine langfristige Lösung sein.

Diese Vorbehalte hat Swissmem bereits im Dezember 2013 im Rahmen der ersten Konsultation zum Energielenkungssystem geäussert, sie finden nach unsrer Einschätzung auch in der gegenwärtigen Vorlage noch zu wenig Beachtung.

Teilnahme an der Vernehmlassung

Die Vernehmlassungsunterlagen stehen allen Interessierten auf der Vernehmlassungsseite des Bundes zur Verfügung. Swissmem beteiligt sich an der Vernehmlassung und bereitet eine entsprechende Stellungnahme vor. Wenn Sie Anliegen oder Kommentare zur Vorlage haben, bitten wir Sie, uns diese bis zum 15. Mai mitzuteilen.

Kontaktperson bei Swissmem:

Dr. Sonja Studer, Ressortleiterin Energie,

Tel. 044 384 4866; s.studernoSpam@swissmem.ch