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Vernehmlassung zu Bundesgesetz ĂŒber Schutz vor GefĂ€hrdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG)

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Die Vorlage zielt in erster Linie auf gefÀhrliche Laserpointer ab, soll aber auch die Verwendung von anderen NIS- und Schall-GerÀten erfassen. Swissmem nimmt Stellungnahmen bis Ende Juni entgegen.

Der Bundesrat hat ein Vernehmlassungsverfahren zu einem neuen Bundesgesetz ĂŒber den Schutz vor GefĂ€hrdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall eröffnet. PrimĂ€r zielt die Gesetzgebung auf gefĂ€hrliche Laserpointer ab. Der Bundesrat erhĂ€lt die Kompetenz, Einfuhr, Abgabe und Besitz zu verbieten, wenn eine GefĂ€hrdung der menschlichen Gesundheit nicht anders verhindert werden kann. Im Gegensatz zur bestehenden Produktsicherheitsgesetzgebung (Produktesicherheitsgesetz, Verordnung ĂŒber elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV), Medizinprodukteverordnung, Verordnung ĂŒber die elektromagnetische VertrĂ€glichkeit usw.), welche im Wesentlichen das Inverkehrbringen regeln und damit den Hersteller betreffen, soll diese neue Gesetz ĂŒber die Laserpointer hinaus die Verwendung von anderen NIS- und Schall-GerĂ€ten ebenfalls erfassen (z.B. Solarien, denkbar sind auch RötgengerĂ€te, MRI usw.). Detaillierte Informationen können unter dem folgenden Link abgerufen werden: <link www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/2426/NISSG_Entwurf_de.pdf - Bericht: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/2426/NISSG_Erl.-Bericht_de.pdf>Vorlage</link&gt; Swissmem wird allfĂ€llige Bemerkungen der Mitglieder sammeln und konsolidiert in die eigene Stellungnahme aufnehmen. Damit wir die Frist wahren können, bitten wir Sie, Ihre allfĂ€lligen Bemerkungen bis spĂ€testens 30. Juni 2014 an Urs Meier (<link u.meier@swissmem.ch>u.meier@swissmem.ch</link>) zu schicken. Bei einer direkten Eingabe sind wir Ihnen fĂŒr die Zustellung einer Kopie dankbar. Bei Fragen steht Ihnen Urs Meier (<link u.meier@swissmem.ch>u.meier@swissmem.ch</link>; 044 384 48 10) gerne zur VerfĂŒgung.

Letzte Aktualisierung: 21.05.2014