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Vernehmlassung zu Bundesgesetz über Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG)

Die Vorlage zielt in erster Linie auf gefährliche Laserpointer ab, soll aber auch die Verwendung von anderen NIS- und Schall-Geräten erfassen. Swissmem nimmt Stellungnahmen bis Ende Juni entgegen.

Der Bundesrat hat ein Vernehmlassungsverfahren zu einem neuen Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall eröffnet. Primär zielt die Gesetzgebung auf gefährliche Laserpointer ab. Der Bundesrat erhält die Kompetenz, Einfuhr, Abgabe und Besitz zu verbieten, wenn eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit nicht anders verhindert werden kann.

Im Gegensatz zur bestehenden Produktsicherheitsgesetzgebung (Produktesicherheitsgesetz, Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV), Medizinprodukteverordnung, Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit usw.), welche im Wesentlichen das Inverkehrbringen regeln und damit den Hersteller betreffen, soll diese neue Gesetz über die Laserpointer hinaus die Verwendung von anderen NIS- und Schall-Geräten ebenfalls erfassen (z.B. Solarien, denkbar sind auch Rötgengeräte, MRI usw.). Detaillierte Informationen können unter dem folgenden Link abgerufen werden:

Vorlage

Swissmem wird allfällige Bemerkungen der Mitglieder sammeln und konsolidiert in die eigene Stellungnahme aufnehmen. Damit wir die Frist wahren können, bitten wir Sie, Ihre allfälligen Bemerkungen bis spätestens 30. Juni 2014 an Urs Meier (u.meiernoSpam@swissmem.ch) zu schicken. Bei einer direkten Eingabe sind wir Ihnen für die Zustellung einer Kopie dankbar.

Bei Fragen steht Ihnen Urs Meier (u.meiernoSpam@swissmem.ch; 044 384 48 10) gerne zur Verfügung.