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Vernehmlassungen im Umweltrecht

Im Umweltbereich laufen verschiedene Vernehmlassungen, die MEM-Unternehmen betreffen. Die Verwendung von verschiedenen Stoffen soll in Anlehnung an europäisches und internationales Recht reguliert werden. Ausserdem werden Verschärfungen von Emissionsvorschriften vorgeschlagen.

Im Umweltrecht sollen Anpassungen an europäisches Recht, an internationales Recht, an den Stand der Technik und Erkenntnisse aus dem Vollzug umgesetzt werden. Dafür wird eine Reihe von Änderungen an zwei Verordnungen vorgeschlagen.

Änderungen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung

Folgende Neuerungen, die für die MEM-Branche relevant sein könnten, werden im Rahmen der Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) unter anderem vorgeschlagen:

  • Verbote von quecksilberhaltigen Messinstrumenten, von bestimmten Phenylquecksilberverbindungen und von Quecksilber in Knopfzellen
  • Verbot von Cadmium in schnurlosen Elektrowerkzeugen
  • Verbot von Gegenständen für die breite Öffentlichkeit mit Kunststoff- und Gummiteilen, die polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten
  • Anpassung der Abweichungen für Schwermetalle in Fahrzeugwerkstoffen und –bauteilen
  • Ausdehnung der bestehenden Vorschriften für Hexabromcyclododecane (HBCDD) auf Gegenstände (z.B. Wärmedämmplatten)
  • Generelles Verbot für kurzkettige Chlorparaffine (SCCP)
  • Mindestbetrag für die vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) pro Batterie
  • Unterbringung der Verwaltung der VEG von Batterien bei der Meldestelle für befreite Hersteller
  • Anpassung an die europäische Fahrzeugrichtlinie neu durch eine Amtsverordnung
  • Verschärfte Anforderungen bei Anlagen mit «in der Luft stabilen» Kältemitteln und für die Ausfuhr von Löschmitteln

Aus Sicht von Swissmem stehen insbesondere die Verwendungseinschränkungen von Quecksilber bei Messgeräten, die verschärften Einschränkungen von Quecksilber für Knopfzellen und von Cadmium für Elektrowerkzeugen und die verschärften Anforderungen für Kältemittel und Löschmittel im Fokus.

Verschärfungen der Luftreinhalte-Verordnung

Im Bereich der Emissionen aus verschiedenen Anlagen werden zur Anpassungen an den Stand der Technik und an internationale Protokolle folgende Änderungen vorgeschlagen:

  • Verkürzung der Kontrollintervalle auf 12 Monate für stationäre Verbrennungsmotoren und Gasturbinen
  • Verschärfung der Grenzwerte oder neue Grenzwerte u.a. für Emissionen aus Kupolöfen, aus Elektrostahlwerken, aus stationären Verbrennungsmotoren, aus Gasturbinen und aus Kehrrichtverbrennungsanlagen
  • Erwähnung in der Verordnung, dass das BAFU (wie bisher) eine Liste von konformen Motoren-Typen für Baumaschinen führt
  • Neue Abgaswartungen und Kontrollen bei Baumaschinen
  • Ausweitung der Anforderungen an Brennstoffe

Seitens Swissmem werden betroffene Betriebe einbezogen, die im Rahmen der Vernehmlassung die konkreten Anforderungen insbesondere aus technischer Sicht beurteilen können.

Wir bitten betroffene Swissmem-Mitglieder um Rückmeldung Ihrer Einschätzung bis spätestens Mittwoch, 3. Dezember 2014, an c.rothnoSpam@swissmem.ch.

Für Fragen steht Ihnen Christine Roth, Ressortleiterin Umwelt (044 384 48 07, c.rothnoSpam@swissmem.ch), gerne zur Verfügung.

Vernehmlassungsunterlagen zur Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung:

Weitere Informationen zur Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung:

http://www.bafu.admin.ch/dokumentation/medieninformation/00962/index.html?lang=de&msg-id=54668

Vernehmlassungsunterlagen zur Luftreinhalte-Verordnung:

Weitere Informationen zur Luftreinhalte-Verordnung

https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=54657