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Vertrauensarbeitszeit

Der Schweizerische Arbeitgeberverband und der Schweizerische Gewerkschaftsbund haben sich in Sachen Arbeitszeiterfassung auf einen Kompromiss geeinigt. Swissmem ist der Meinung, dass die neue Lösung zur Erleichterung der Arbeitszeiterfassung ein erster Schritt in die richtige Richtung ist.

Unter der Leitung des Vorstehers des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Bundesrat Johann Schneider-Ammann, wurde zwischen dem Schweizerischen Arbeitgeberverband und dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund ein Sozialpartnerkompromiss in Sachen Arbeitszeiterfassung ausgehandelt, den auch die beiden Dachorganisationen Schweizerischer Gewerbeverband sgv und Travail.Suisse unterstützen.

Was sind nun die Neuigkeiten?

Die Einigung ergänzt die Verordnung 1 des Arbeitsgesetzes mit zwei Artikeln: 

1. In einem Gesamtarbeitsvertrag kann auf die Erfassung und Dokumentation der Arbeitszeiten für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen verzichtet werden, welche:

a. über eine grosse Autonomie in ihrer Arbeit verfügen und ihre Arbeitszeiten grösstenteils selber festsetzen können; 

b. über ein Bruttojahreseinkommen im Sinne des AHV-pflichtigen Lohnes verfügen, welches 120‘000 Franken übersteigt (inkl. Boni); und 

c. schriftlich ihr individuelles Einverständnis erklärt haben. Dieses kann gegenseitig jährlich wiederrufen werden. 

Der Verzicht der Arbeitszeiterfassung kann nur im Rahmen eines Branchen- oder Unternehmens-Gesamtarbeitsvertrags erfolgen. Was heisst, dass es zwingend eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeberverband und den Sozialpartnern braucht.

2. Kann eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung (notieren der täglichen Arbeitszeit) für Arbeitnehmende mit gewisser Zeitsouveränität durch eine Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung erfolgen. 

Wie geht es weiter?

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) wird den vorliegenden Lösungsvorschlag der Kommission für Wirtschaft (WAK-S) zustellen, welche für den 23. Februar 2015 die Weiterberatung einer bisher sistierten Motion zur Arbeitszeiterfassung vorgesehen hat. Unter Berücksichtigung der Diskussion in der WAK-S wird das SECO die formelle Revision der Verordnung zum Arbeitsgesetz in die Wege leiten (kurze Anhörung zur neuen Verordnungsregelung durchführen). Das Inkrafttreten sollte spätestens Ende des dritten Quartals 2015 erfolgen.

Diese neue Lösung überlässt es jeder Branche, für sich den Entscheid zu treffen, ob man die Gespräche mit den Arbeitnehmerorganisationen aufnehmen will oder eben nicht. Unter Abwägung der Vor- und Nachteile ist Swissmem der Meinung, dass die neue Lösung zur Erleichterung der Arbeitszeiterfassung ein erster Schritt in die richtige Richtung ist. Swissmem wird sobald wie möglich weiter informieren, da der politische Prozess noch nicht abgeschlossen ist. 

Für weitere Fragen steht Ihnen der Bereich Arbeitgeberpolitik gerne zur Verfügung.

Kareen Vaisbrot, Leiterin Bereich Arbeitgeberpolitik