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Vorsicht bei Angeboten für kostenlose Probeabonnements

Ein Probeabo kann zu einem rechtsgültigen Vertrag werden, wenn man das Desinteresse nicht rechtzeitig mitteilt. Es empfiehlt sich, auf solche Angebote gar nicht erst einzutreten.

Gelegentlich treten Mitgliedfirmen an uns heran, sie hätten eine Rechnung erhalten, obwohl sie nichts bestellt hätten bzw. nichts bestellen wollten. Hintergrund der Fakturierung ist der folgende Vorgang: Das Unternehmen bekommt einen Verkaufsanruf. Meist gehen diese Anrufe von deutschen Verlagen aus. Es wird dem Unternehmen angeboten, kostenlos für eine beschränkte Zeit Zugriff auf Plattformen, Ebooks, Online-Publikationen, Zeitschriften etc. zu erhalten. Manchmal ist anlässlich des Telefongesprächs nur von diesen Probeabonnements die Rede.

Kurz darauf wird das kostenlose Probeabo schriftlich bestätigt. In der Regel enthält dann diese Bestätigung eine sog. Negativoption, d.h. falls man die kostenpflichtige Weiterführung des Zugangs oder Abos nicht will, muss dies innert Frist mitgeteilt werden.

Wird die Frist für diese Mitteilung verpasst, entsteht an sich ein rechtsgültig geschlossener Vertrag. Unsere Recherchen haben ergeben, dass diese Praxis – im Gegensatz zur «Masche» mit Einträgen in fiktiven Verzeichnissen - in Deutschland durchaus üblich und rechtens ist.

Es ist daher schwierig und aufwändig, rechtlich gegen solche Vertragsabschlüsse vorzugehen; zumal es sich meistens betragsmässig nicht aufdrängt. Es bleibt somit einzig die Empfehlung, solche Gespräche gar nicht erst anzunehmen oder bei Bestätigung des Probeabos gleich schriftlich das Desinteresse mitzuteilen.

Bei Fragen zu dieser Thematik steht Ihnen RA Urs Meier (u.meiernoSpam@swissmem.ch; 044 384 48 10) gerne zur Verfügung.