INFORMATIONSVERANSTALTUNG Entsendungen nach Frankreich

Welche grenzüberschreitenden Arbeitseinsätze sind meldepflichtig?

Das Webinar “Entsendungen nach Frankreich” soll Personen, welche in einem Schweizer Unternehmen der Tech-Branche für die Koordination und Planung von Arbeitseinsätzen in Frankreich verantwortlich sind, konkret aufzeigen, welche grenzüberschreitenden Einsätze als «Entsendung» gelten, wann Arbeitseinsätze meldepflichtig sind und was sonst noch in der Praxis beachtetet werden muss.

> Dieses Webinar findet auf französischer Sprache statt.

Inhalt

Installation von Maschinenanlagen oder Messetätigkeiten in Frankreich

-> Was und wie müssen Arbeitseinsätze in Frankreich gemeldet werden?
-> Was gilt konkret für die Tech-Branche?
-> Gibt es Ausnahmen für bestimmte Tätigkeiten von der Meldepflicht?

Diese und viele Fragen mehr werden Ihnen im Rahmen unseres Webinars beantwortet. Unsere Referentin von der UIMM (l'Union des Industries et Métiers de la Métallurgie) gibt den teilnehmenden Schweizer Unternehmen Informationen zur Entsendung und der Meldepflicht in Frankreich. Im Anschluss besteht die Möglichkeit Fragen zu stellen. Das Webinar findet in französischer Sprache statt (Fragen können auch auf Deutsch und Englisch gestellt werden).

Ziel

Teilnehmende können selber einschätzen, was unter Entsendung verstanden wird und welche Arbeitseinsätze in Frankreich meldepflichtig sind.

Zielgruppe

Personen, welche firmenintern für die Einsatzplanung in Frankreich zuständig sind (HR-Verantwortliche, Global Mobility Manager, Geschäftsführer, Abteilungsleiter etc.)

Referentinnen

Zora Bosshart
Ressortleiterin Arbeitgeberpolitik, Swissmem

Lucile Uhring
Chef de service Affaires européennes et internationales, Direction Internationale UIMM
 

Kosten

CHF 120.00

zzgl. MwSt.

Swissmem-Mitgliedfirmen

CHF 150.00

zzgl. MwSt.

Nicht-Mitglieder

Anmeldung

  • Anmeldeschluss: Montag, 01. Juli 2024 / 12.00 Uhr
  • Mind. Teilnehmerzahl: 10 Personen

Anmeldung

Bitte geben Sie hier bei Bedarf die PO/Bestellnummer ein, welche auf der Rechnung ersichtlich sein muss.
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Annullationsbedingungen:
Bei Abmeldungen weniger als zwei Wochen vor dem Webinar erfolgt keine Rückvergütung, jedoch kann nach Absprache mit der Swissmem Geschäftsstelle eine geeignete Ersatzperson gestellt werden.

Letzte Aktualisierung: 02.05.2024