Startseite Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen Swissmem «Service Plus»

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Dienstleistungen
Swissmem Service Plus

Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Abschluss und den Inhalt von Verträgen über Dienstleistungen (insbesondere in den Bereichen Beratung, Seminare, Webinare, Workshops und Schulung). Mit der Erteilung des Auftrags oder der Annahme der Offerte akzeptiert die Auftraggeberin diese AGB.
Für Seminare, Lehrgänge und firmeninterne Weiterbildungen welche Swissmem Academy anbietet, gelten die AGB der Swissmem Academy.

Offerte

Die Dienstleistung wird gestützt auf eine Offerte ausgeführt. Die Offerte ist während der in der Offerte genannten Frist verbindlich. Fehlt eine entsprechende Angabe, so gilt eine Frist von drei Monaten ab Abgabe der Offerte. Die Parteien schliessen einen schriftlichen oder mündlichen Vertrag ab, in beiden Fällen gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Ausführung

Swissmem verpflichtet sich, die Vertragsleistungen mit der gebührenden Sorgfalt zu erbringen. Swissmem informiert die Auftraggeberin über den Fortschritt der Arbeiten und zeigt alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung beeinträchtigen oder gefährden.

Einsatz von Mitarbeitenden

Swissmem setzt nur sorgfältig ausgewählte und gutausgebildete Mitarbeitende ein. Es obliegt einzig Swissmem zu entscheiden, welche Mitarbeitenden für eine bestimmte Dienstleistung eingesetzt werden. Swissmem kann die eingesetzten Mitarbeitenden jederzeit austauschen.

Beizug von Dritten

Swissmem kann jederzeit nach eigenem Ermessen für die Erbringung ihrer Dienstleistungen Dritte beiziehen. Für die vertragsgemässe Erfüllung bleibt Swissmem verantwortlich.

Vergütung

Swissmem erbringt die Dienstleistungen je nach Vereinbarung nach Aufwand oder zu einem festen Preis. Kosten für Reisen, Verpflegung, Unterkunft usw. werden nach effektivem Aufwand separat in Rechnung gestellt.
Bei einer Vergütung nach Aufwand erstellt Swissmem eine Abrechnung, woraus der Zeitaufwand für die jeweilige Tätigkeit ersichtlich ist. Die Abrechnung erfolgt auf eine Viertelstunde gerundet.
Swissmem stellt mindestens monatlich Rechnung. Die Mehrwertsteuer wird in der Rechnung separat ausgewiesen. Die Zahlung ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
Swissmem ist berechtigt, jederzeit eine Vorauszahlung zu verlangen und erst nach Zahlungseingang und im Umfang der Zahlung tätig zu werden.

Haftung

Swissmem steht für eine sorgfältige Erbringung der Dienstleistung ein und haftet für durch mangelnde Sorgfalt entstandene Schäden, welche grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Für das Verhalten von Mitarbeitenden und Hilfspersonen haftet Swissmem nur für absichtlich zugefügten Schaden. Eine weitergehende Haftung seitens Swissmem, gestützt auf welchen Rechtsgrund auch immer, besteht nicht.

Schutzrechte

Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistungen, namentlich Eigentumsrechte, Immaterialgüterrechte (insbesondere Urheberrechte und andere immaterielle und gewerbliche Schutzrechte, unabhängig von deren Registrierbarkeit), Rechte an Know-how sowie das Recht zur Anmeldung, Änderung und Übertragung von Schutzrechten verbleiben bei Swissmem.
Rechte und Know-how, welche bereits vor Vertragsabschluss bestanden haben, verbleiben bei Swissmem.

Geheimhaltung

Die Parteien behandeln alle Tatsachen und Informationen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich noch bereits in Kenntnis der Parteien sind und an denen aufgrund ihrer Natur nach Treu und Glauben ein Geheimhaltungsinteresse besteht. Im Zweifelsfall sind Tatsachen und Informationen vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflicht dauert nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Von der Geheimhaltung entbunden sind die Parteien, wenn eine gerichtliche Verfügung die Offenbarung von solchen Kenntnissen verlangt sowie zur Geltendmachung von ausstehenden Forderungen.

Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung einzuhalten und die im Rahmen der Vertragsabwicklung anfallenden Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter wirksam zu schützen.

Annullation und Kündigung

Es gelten grundsätzlich die Annullations- und Kündigungsbedingungen, welche in der Offerte für die jeweilige Dienstleistung festgehalten sind.
Werden Schulungen, Seminare, Webinare und dergleichen seitens der Auftraggeberin verschoben, ist sie verpflichtet, allfällige damit verbundene Unkosten zutragen. Es besteht jedoch kein Anspruch der Auftraggeberin auf einen Verschiebungstermin.
Werden Schulungen, Seminare, Webinare und dergleichen seitens der Auftraggeberin bis vier Wochen vor dem ersten oder einzigen Termin annulliert, ist die Auftraggeberin verpflichtet, 50% der vereinbarten Vergütung zu bezahlen. Bei einer Annullation innerhalb von vier Wochen ist die gesamte Vergütung geschuldet. In beiden Fällen sind bereits getätigte Aufwendungen (wie z.B. Saalmiete, Hotelzimmer) zusätzlich zu entschädigen.
Nach Absprache mit Swissmem hat die Auftraggeberin jedoch die Möglichkeit, anderen als den ursprünglich vorgesehenen Teilnehmenden die Schulung, das Seminar, das Webinar und dergleichen zugänglich zu machen, sofern damit kein erheblicher Aufwand für Swissmem verbunden ist.
In den übrigen Fällen kann der Auftrag mangels anderer Vereinbarung von jeder Partei jederzeit schriftlich gekündigt werden. Wird die Vereinbarung vor vollständiger Erbringung der Dienstleistung beendet, bleibt die Auftraggeberin gegenüber Swissmem zur Bezahlung der bis dahin erbrachten Dienstleistungen verpflichtet.

Änderung und Teilungültigkeit

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dessen Aufhebung bedürfen der Schriftform. Bei Widersprüchen unter den Bestimmungen gilt folgende Rangfolge: Vertragsurkunde, Offerte, AGB. Erweisen sich einzelne Bestimmungen des Vertrages als ungültig, so wird die Gültigkeit des Vertrages davon nicht berührt. Die betreffende Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmung ersetzt. Dies gilt auch im Falle einer Vertragslücke.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich das materielle Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

Letzte Aktualisierung: 14.01.2026, (Ausgabe 2026)