Nach dem Nationalrat hat auch der StĂ€nderat die Revision des Unfallversicherungsgesetzes an den Bundesrat zurĂŒckgewiesen und den Auftrag fĂŒr eine neue, schlanke Revision erteilt. Wir begrĂŒssen den Entscheid, weil damit die gut funktionierende Unfallversicherung erhalten bleibt.
Im Interesse der Versicherten und des Werkplatzes Schweiz kann nun eine neue Vorlage ausgearbeitet werden. Wichtig ist, dass die neue Vorlage eine Regelung enthĂ€lt, wie die ĂberentschĂ€digung von UVG-Rentnern im AHV-Alter vermieden werden kann.
Wir sind gespannt, wie die neue Vorlage aussehen wird und wann der Bundesrat diese prÀsentieren wird.
FĂŒr Fragen steht Ihnen der Bereich «Arbeitgeberpolitik», Frau Nicole Mylonas, Stv. Bereichsleiterin, 044 384 41 11, gerne zur VerfĂŒgung.