Der vom Bundesrat jeweils festgelegte BVG Mindestzinssatz hÀlt fest, wie hoch das Alterskapital der zweiten SÀule im Minimum verzinst werden muss.
Aufgrund der weiterhin schlechten Wirtschaftslage hat der Bundesrat den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge fĂŒr das Jahr 2012 auf 1,5% festgelegt.
Swissmem hat sich in Ihrer Stellungnahme ebenfalls fĂŒr diesen Mindestzinssatz ausgesprochen und erachtet den noch nie so tief festgelegten Mindestzinssatz der wirtschaftlichen Lage als angemessen.