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Der Bund untergräbt die Glaubwürdigkeit seiner Energiesparkampagne

Zweistoffanlagen können einen bedeutenden Beitrag zur Reduktion des Gasverbrauches in der Schweiz leisten. Die dafür durch den Bundesrat erlassenen Anpassungen der Luftreinhalte- und der CO2-Verordnung für den Betrieb von Zweistoffanlagen sind aber völlig ungenügend. Statt hemmende Bestimmungen für die Umstellung des Betriebes von Gas auf Öl temporär und unbürokratisch auszusetzen, auferlegt der Bund den Unternehmen administrativen Zusatzaufwand und lässt die Bewilligung der Umstellung offen. Damit sendet er das verheerende Signal aus, dass es wohl um die Gasversorgung doch nicht so schlimm steht. Swissmem fordert, dass die Verordnungsanpassungen umgehend nachgebessert werden.

Der Schweiz droht eine Gasmangellage. In den vergangenen Wochen hat der Bundesrat die Bevölkerung eindringlich zum Energiesparen aufgerufen. Swissmem ist Teil der Sparkampagne und die Mitgliedfirmen leisten bereits ihren Beitrag. Klar ist: Die volkswirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Folgen einer Kontingentierung sowie sogar weitergehender Massnahmen würden unser Land erschüttern. Eine Mangellage ist deshalb unter allen Umständen zu verhindern. Neben Sparmassnahmen werden gemäss Bund Zweistoffanlagen eine zentrale Rolle spielen. Eine Umstellung deren Betriebes von Gas auf Öl oder Diesel kann den Gaskonsum in der Schweiz um 15 – 20 Prozent reduzieren.

Bis vor kurzem sind praktisch alle Zweistoffanlagen mit Gas betrieben worden. Mit Gas ist der CO2-Ausstoss bedeutend tiefer. Ein rasches Umstellen der Zweistoffanlagen ergibt in der aktuellen Lage aber Sinn. Damit kann die Schweiz rasch ihren Gasverbrauch bedeutend reduzieren und so zur Schonung der ausländischen Gasspeicher beitragen. Diese werden im Winterhalbjahr auch die Schweiz versorgen müssen und werden wegen der drastisch reduzierten russischen Gaslieferungen nur noch langsam gefüllt.

Der Grossteil der Firmen, die ihre Zweistoffanlagen noch mit Gas betreiben, ist gemäss einer Umfrage von Swissmem bereit, rasch auf Öl- oder Diesel umzustellen. Dazu muss aber der Bund die gesetzlichen Bestimmungen in der CO2- sowie der Luftreinhalte-Gesetzgebung anpassen. Die nun verabschiedeten Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen sind aber ungenügend. So soll eine Umstellung der Zweistoffanlagen erst auf Empfehlung des Bundesrats erfolgen. Wann diese Empfehlung erfolgen wird, steht in den Sternen. Das lässt ausser Acht, dass Unternehmen die Umstellung auf alternative Energieträger vorbereiten müssen. Zudem müssen Betriebe ein Gesuch für eine Umstellung beantragen. Dieser bürokratische Zusatzaufwand schafft ein unnötiges Hindernis und verkennt die enormen Leistungen der Firmen im Rahmen der Energiespar-Allianz.

Ernst der Lage nicht erkannt

«Das ist das falsche Signal des Bundes», sagt Stefan Brupbacher, Direktor Swissmem. «Es bringt zum Ausdruck, dass es doch nicht so schlimm um die Gasversorgung steht und man noch zuwarten kann. Damit untergräbt er die Glaubwürdigkeit seiner eigenen Energiesparkampagne.»

Swissmem fordert den Bund auf, bei den Anpassungen der relevanten Verordnungen umgehend nachzubessern sowie die Empfehlung für eine Umstellung umgehend auszusprechen. Eine Mangellage muss unbedingt verhindert werden. Mit den halbherzigen Anpassungen steht nun der Bundesrat in der Verantwortung.

 

 

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Letzte Aktualisierung: 16.09.2022