Im Amtsblatt vom 15. April 2011 hat die EU-Kommission die <link eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do - external-link-new-window>neuste Liste der harmonisierten Normen</link> publiziert, welche unter der Druckgeräterichtlinie die Konformitätsvermutung auslösen.
Der Bau nach europäischen harmonisierten Normen, welche im Amtsblatt unter der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG publiziert werden, löst im Anwendungsbereich der entsprechenden Norm die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderung aus. Dies bedeutet, dass der Beweis der Nicht-Einhaltung der Produktanforderungen von der Marktüberwachungsbehörde erbracht werden muss. Der Bau nach Normen ist aber freiwillig. Es ist dem Hersteller überlassen, die Sicherheit des Produkts anderweitig sicherzustellen. Der Beweis hierfür obliegt in diesem Fall aber dem Hersteller.
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