Wie bereits mehrfach berichtet, ist am 1. Januar 2012 die IV-Revision 6a in Kraft getreten. Diese hat zum Ziel, IV-Rentnerinnen und –Rentner mit gezielten Eingliederungsmassnahmen direkt am Arbeitsplatz in ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten zu trainieren, damit sie den Weg in den Arbeitsmarkt wieder finden. Um das Eingliederungsziel zu erreichen und dadurch höheren Sozialversicherungsbeiträgen entgegenzuwirken, sind auch die Arbeitgeber gefordert. Zur Unterstützung der Arbeitgeber möchten wir sie auf die Dokumente <link file:11204 _blank download>«Unterstützung für den Arbeitgeber – Massnahmeübersicht für Arbeitsplatzerhalt und Reintegration»</link> hinweisen.