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Kein VerstĂ€ndnis fĂŒr die Homeoffice-Pflicht

Der Bundesrat hat entschieden, die im Dezember 2020 zur BekĂ€mpfung der Covid-Pandemie beschlossenen Massnahmen bis Ende Februar zu verlĂ€ngern. Zudem verfĂŒgte er eine Homeoffice-Pflicht sowie die Schliessung der LĂ€den fĂŒr GĂŒter des nicht-tĂ€glichen Bedarfs. Swissmem hat sich stets gegen eine Homeoffice-Pflicht ausgesprochen und hat entsprechend kein VerstĂ€ndnis fĂŒr diese Massnahmen. Swissmem fordert, dass diese nach der Durchimpfung der ĂŒber 75-JĂ€hrigen Ende Februar 2021 wieder aufgehoben werden.

Die Industriebetriebe haben im letzten Jahr stark in Schutzkonzepte investiert. Es sind keine FĂ€lle bekannt, dass Industriefirmen Hotspots der Virenverbreitung waren. Zudem besteht aus Sicht Swissmem keine Evidenz, dass die Homeoffice-Pflicht zur EindĂ€mmung der Pandemie beitragen wird. Dazu kommt, dass viele Arbeiten in produzierenden Unternehmen nicht von zuhause aus erledigt werden können, womit die Homeoffice-Pflicht gar nicht den gewĂŒnschten Effekt bringen kann.

Einzig eine möglichst schnelle und flĂ€chendeckende Impfung der Bevölkerung wird letztlich die Pandemie eindĂ€mmen. Swissmem erwartet, dass der Bund sein Versprechen einhĂ€lt und der Bund sowie die Kantone die Personen, die ĂŒber 75 Jahre alt oder besonders gefĂ€hrdet sind, bis Ende Februar geimpft haben.

Im Einzelnen fordert Swissmem folgendes:

  1. Mit erfolgter Durchimpfung der ĂŒber 75-jĂ€hrigen und der Risikogruppen mĂŒssen die heute beschlossenen EinschrĂ€nkungen Ende Februar 2021 zwingend aufgehoben werden. Jede weitere Woche Lockdown hat massive Kosten zu Folge und verursacht zusĂ€tzliche gesellschaftliche sowie gesundheitliche Belastungen.
  2. Es muss eine Differenzierungsmöglichkeit fĂŒr private Anbieter von Dienstleistungen wie Restaurants, SportanlĂ€sse und Fluggesellschaften gewĂ€hrt werden. GemĂ€ss Bundesamt fĂŒr Justiz ist dies juristisch möglich. Eine Differenzierungsmöglichkeit setzt Anreize fĂŒrs Impfen und erspart eine Diskussion ĂŒber ein Impfobligatorium.
  3. Es ist eine international einsetzbare, fĂ€lschungssichere ImpfbestĂ€tigung notwendig. Nur dies wird es der Exportwirtschaft ermöglichen, die fĂŒr die GeschĂ€ftstĂ€tigkeit zentrale ReisetĂ€tigkeit wieder aufzunehmen. Schweizer Unternehmen, z.B. die Firma SICPA AG in Prilly, verfĂŒgen ĂŒber entsprechende Technologien, die weltweit bereits im Einsatz stehen. Das EDI ist eingeladen, diese und weitere Technologien zu homologisieren.

Mit einer solchen Strategie gibt der Bundesrat der Bevölkerung und den Unternehmen eine Perspektive. Dies ist zwingend, damit die vom Bundesrat getroffenen Massnahmen auch von der Bevölkerung mitgetragen werden und die Fallzahlen weiter sinken.

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Letzte Aktualisierung: 13.01.2021