Im Rahmen der Massnahmen zur Abfederung der Folgen der Frankenstärke hat der Bundesrat die Verordnung zum Forschungs- und Innovationsgesetz angepasst. Gestützt auf einen Projektbeschrieb sind neu Kostengutsprachen für Unternehmen möglich, mit welchen sie einen geeigneten Hochschulpartner für ihr Projekt suchen können (sogenannte «Vouchers»). Mit dieser Gutsprache und weiterer Unterstützung durch die KTI in Form von Kontakten und Coaching soll den KMU die Lancierung von F&E-Projekten in Zusammenarbeit mit anerkannten Forschungsinstitutionen erleichtert werden.
An den Projektkosten haben sich die Unternehmen weiterhin mindestens zur Hälfte zu beteiligen. Als weitere Massnahme kann die KTI bei Bedarf jedoch die Barzahlung der Unternehmen an die Forschunsinstitution reduzieren oder sogar ganz darauf verzichten. Bisher hatten die Projektpartner aus der Privatwirtschaft in der Regel einen Beitrag von 10 Prozent zu leisten. Diese Massnahme gilt für einen befristeten Zeitraum von einem Jahr ab Inkrafttreten der Verordnungsänderung.