Gemäss den Richtlinien der WTO haben die Staaten die Möglichkeit im Fall von unlauterem Wettbewerb oder bei massiven Erhöhungen von Importgütern, die zur Destabilisierung einer Branche führen könnten, handelspolitische Schutzinstrumente einzusetzen.
Eines der meistverwendeten Instrumente sind Antidumpingmassnahmen. Unter «Dumping» versteht man den Verkauf von Exportwaren zu einem Preis, der niedriger ist als der im Binnenmarkt übliche Preis oder als die Produktionskosten. Die Massnahme wird ergriffen, sobald Unternehmen Beschwerde einreichen. Damit ein Verfahren eingeleitet wird, muss die Massnahme von europäischen Herstellern unterstützt werden, die zusammen 25% der Produktion in der europäischen Gemeinschaft generieren. Das von der Kommission geführte Verfahren muss den Beweis von «Dumping» erbringen. Der EU-Rat entscheidet schliesslich, welche Massnahme zu ergreifen ist.
Es wäre deshalb sinnvoll für die von den handelspolitischen Schutzinstrumenten der EU betroffenen Schweizer Unternehmen, sich am Verfahren der EU bis am 21. Juni 2012 zu beteiligen. Unternehmen, welche an einer Beteiligung interessiert sind, werden gebeten, sich an Herrn Nicolas Stephan (Tel. 044 384 48 40, Email : <link n.stephan@swissmem.ch>n.stephan@swissmem.ch</link>) zu wenden.