Der Netzzugang beim Erdgas ist bis anhin nur marginal gesetzlich geregelt. Daher haben die Gasindustrie und die industriellen Bezüger von Prozessgas, vertreten durch die Interessengemeinschaft Erdgas und die Interessengemeinschaft Energieintensiver Branchen (IGEB), die Konditionen und Abläufe für den Netzzugang 2012 im Rahmen einer Verbändevereinbarung geregelt. Diese sieht eine schrittweise Marktöffnung vor. Gegenwärtig haben 15 industrielle Grosskunden von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihren Lieferanten neu zu wählen. Nach dem Beschluss des VSG wird die Untergrenze für den Marktzugang ab dem 1. Oktober 2015 von heute 200 auf 150 Nm3/h sinken, so dass in Zukunft eine grössere Anzahl Unternehmen vom Marktzugang profitieren kann. Weitere Bedingungen für den Netzzugang sind, dass das bezogene Erdgas primär als Prozessgas eingesetzt wird und dass eine Lastgangmessung und Datenfernübertragung installiert sind. Weitere Informationen zum Netzzugang können <link www.ksdl-erdgas.ch/koordinationsstelle.html _blank>der Website der Koordinationsstelle Durchleitung (KSDL)</link> entnommen werden. 2014 hat das Bundesamt für Energie die Vorarbeiten für ein neues Gasmarktgesetz in Angriff genommen. Dieses wird voraussichtlich 2020 in Kraft treten und die heutige privatrechtliche Vereinbarung ersetzen. Bis dahin wird die Verbändevereinbarung weiterentwickelt. Zudem laufen die Arbeiten für ein neues Marktzugangsmodell. Dieses soll durch die Schaffung einer schweizweiten Bilanzzone Kunden mit mehreren Standorten zukünftig erlauben, ihren Gasbezug zu bündeln.