Die Gewinner können sich mit der Bezeichnung «Bester Schweizer Arbeitgeber top 25» brüsten und werden von einem werbewirksamen Imagegewinn profitieren. Zudem erhöht eine solche Auszeichnung das Selbstbewusstsein der Mitarbeitenden und der Geschäftspartner. Ebenfalls ist sie ein ausgezeichnetes Instrument für das Benchmarking. Anmeldefrist am 13. Mai 2011 Es können alle Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, welche mindestens 100 Mitarbeiter in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein beschäftigen. Die Beteiligung erfolgt über eine Umfrage bei den Personalabteilungen der Unternehmen und wird in einer der amtlichen Sprachen oder auch in Englisch durchgeführt. Die Dauer der Umfrage ist auf 4 Wochen festgelegt. Die Unternehmen können den Zeitpunkt der Umfrage selber bestimmen. Diese muss jedoch im Zeitraum zwischen dem 2. Mai und dem 1. Juli 2011 erfolgen. Das Ergebnis der Umfrage muss zwischen dem 18. Juli und Mitte August 2011 eingereicht werden. Die Beteiligungskosten belaufen sich auf CHF 980.-. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von <link swissarbeitgeberaward.ch/wp-content/uploads/Swiss-Arbeitgeber-Award2.pdf _blank external-link-new-window>
Swiss Arbeitgeber Award</link>.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Frau Kareen Vaisbrot, Avocate und Ressortleiterin, Arbeitgeberfragen.
(<link k.vaisbrotnoSpam@swissmem.ch - mail>k.vaisbrot@swissmem.ch</link>, T +41 (0)44 384 42 07)