Ende November 2012 fand ein bilaterales Treffen zwischen der Schweiz und Italien statt. Im Anschluss an dieses Treffen können Ihnen mit Genugtuung mitteilen, dass seit dem 1. Dezember 2012 Schweizer Photovoltaikanlagen und Solarmodule gleichberechtigt behandelt werden wie entsprechende Produkte aus den EU- und EWR-Mitgliedstaaten. Italienische Kunden, welche Schweizer Photovoltaikinstallationen und Module erwerben, können nun gemäss der Verordnung « Quinto Conto Energia » ebenfalls Subventionen beantragen, wie dies bereits für Produkte aus den Mitgliedstaaten der EU und der EWR der Fall ist. Sollten Sie in Zukunft Probleme mit dem Handel in Italien haben, so bitten wir um Rückmeldung an Herrn Nicolas Stephan (<link n.stephan@swissmem.ch>n.stephan@swissmem.ch</link>).