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Steuervorlage 17: Höhere Belastungen für KMU vermeiden

Die Schweiz muss für Unternehmen auch künftig steuerlich attraktiv bleiben. Deshalb begrüsst Swissmem die in der Steuervorlage 17 (SV17) vorgeschlagenen Entlastungs-instrumente. Swissmem lehnt jedoch die Erhöhung der Dividendenbesteuerung ab, sofern sie für KMU nicht durch eine Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze kompensiert wird. Ebenso stellt sich Swissmem gegen die sachfremde Erhöhung der Familienzulagen.

Es ist unbestritten, dass die Privilegien für kantonale Statusgesellschaften aufgehoben werden müssen. Der Zeitdruck ist gross und die Firmen brauchen Rechtssicherheit. Swissmem ist deshalb erfreut, dass der Bundesrat nach dem Scheitern der USR III die SV17 rasch an die Hand genommen und deren Eckwerte am 9. Juni 2017 bekannt gegeben hat. Positiv ist zudem, dass die Kantone und Städte von Anfang an gut in die Erarbeitung der SV17 eingebunden worden sind. Basierend auf den nun bekannten Eckwerten erwartet Swissmem, dass die Kantone parallel zum Gesetzgebungsprozess skizzieren, wie diese Reform in ihren Steuergesetzgebungen umgesetzt werden soll. Das schafft die Transparenz bezüglich deren Konsequenzen auf kantonaler Ebene, welche bei der USR III gefehlt hatte. Standort Schweiz attraktiv halten Es liegt im Interesse der öffentlichen Hand (Bund, Kantone und Gemeinden), der Unternehmen und der gesamten Schweizer Bevölkerung, dass die Schweiz auch künftig steuerlich attraktiv bleibt. Swissmem begrüsst die in der SV17 vorgeschlagenen steuerlichen Entlastungsinstrumente. Das betrifft namentlich die Patentbox sowie den F&E-Abzug. Für die Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie sind insbesondere die zusätzlichen F&E-Abzüge von Bedeutung, da damit die Innovationstätigkeit in der Schweiz unterstützt wird. Diese sollen bis maximal 50 Prozent möglich sein und sich auf den Personalaufwand beschränken. Swissmem lehnt jedoch die einseitig vorgesehene Erhöhung der Dividendenbesteuerung ab, weil sie familien- und inhabergeführte KMU zusätzlich zu belasten droht. Diese Firmen unterliegen bereits heute der ordentlichen Besteuerung. Es gibt keinen Grund, weshalb KMU sowie ihre Eigner wegen der Abschaffung der Privilegien für Holdinggesellschaften künftig mehr Steuern bezahlen sollen. Damit insgesamt für die KMU keine höhere Steuerbelastung resultiert, muss sichergestellt werden, dass eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung ausschliesslich im Gleichschritt mit einer Senkung des jeweiligen kantonalen Gewinnsteuersatzes erfolgt. Keine Erhöhung der Familienzulagen Die vorgeschlagene Erhöhung der Familienzulagen lehnt Swissmem ab. Das wären für die Firmen Zusatzkosten, welche die Standortattraktivität der Schweiz weiter schmälern würden. Zudem ist es eine sachfremde Verknüpfung, denn Familienzulagen haben nichts mit der Unternehmensbesteuerung zu tun.
Weitere Auskünfte erteilen: Ivo Zimmermann, Leiter Kommunikation
Tel. +41 44 384 48 50 / Mobile +41 79 580 04 84
E-Mail <link i.zimmermann@swissmem.ch>i.zimmermann@swissmem.ch</link> Philippe Cordonier, Responsable Suisse romande
Tel. +41 21 613 35 85 / Mobile +41 79 644 46 77
E-Mail <link p.cordonier@swissmem.ch>p.cordonier@swissmem.ch</link>

Letzte Aktualisierung: 12.06.2017