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Swissmem fordert Aufhebung der EinreisequarantĂ€ne fĂŒr GeschĂ€ftsreisen

Swissmem begrĂŒsst, dass der Bundesrat angesichts der massiv steigenden Fallzahlen die Massnahmen zur BekĂ€mpfung der Pandemie verschĂ€rfen will. Die generelle EinreisequarantĂ€ne muss jedoch umgehend bezĂŒglich BerufstĂ€tigen aufgehoben werden. Sie leistet keinen Beitrag, um die Ausbreitung des Virus einzudĂ€mmen. Hingegen sind GeschĂ€ftsreisen fĂŒr die Industrie von grösster Bedeutung. Eine einfache und bewĂ€hrte Lösung ist die Reaktivierung der Ausnahmebestimmung fĂŒr wichtige und unaufschiebbare berufliche Reisen, welche bis vor wenigen Monaten gĂŒltig war.

Die Unternehmen der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie (MEM-Industrie) exportieren durchschnittlich 80 Prozent ihrer GĂŒter und Dienstleistungen. Das vierte Quartal ist fĂŒr die MEM-Branche zentral, was insbesondere fĂŒr dieses Jahr gilt. Viele AuftrĂ€ge werden in den kommenden Wochen abgewickelt und die Firmen kĂ€mpfen mit Lieferkettenproblemen. Wenn geliefert werden kann, muss das möglichst rasch geschehen, um Pönalen zu verhindern und Fakturierungen zu ermöglichen. DafĂŒr braucht es meist Fachleute vor Ort beim Kunden. Gleiches gilt fĂŒr Service- und ReparaturauftrĂ€ge. Schliesslich werden in diesen Tagen auch VertrĂ€ge abgeschlossen, die oft ein persönliches Treffen erfordern. FĂŒr all diese FĂ€lle ist die völlig ĂŒberraschende, jĂŒngst durch die Ausbreitung von Omikron bald flĂ€chendeckend eingefĂŒhrte EinreisequarantĂ€ne ein faktischer Exportstopp.

Die EinreisequarantĂ€ne fĂŒr GeschĂ€ftsreisende ist fĂŒr die Firmen völlig unverstĂ€ndlich, zumal sogar die WHO und EU empfehlen, den Reiseverkehr nur gezielt und verhĂ€ltnismĂ€ssig einzuschrĂ€nken. Diese BeschrĂ€nkung fĂŒhrt kurzfristig zu finanziellen SchĂ€den, welche die Industriebetriebe angesichts der rapide steigenden Rohstoff- und Frachtpreise doppelt treffen. Mittelfristig kommt ein erheblicher Reputationsschaden hinzu.

Swissmem fordert, dass die bis vor wenigen Monaten geltende Ausnahmebestimmung hinsichtlich der ReisequarantĂ€ne fĂŒr wichtige und unaufschiebbare berufliche Reisen wieder eingefĂŒhrt wird (vgl. Art. 4 Bst. d und h der Covid-19-Verordnung internationaler Personenverkehr, Stand 1.2.2021). Das ist eine einfache und bewĂ€hrte Lösung, welche der Bundesrat bereits an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 umsetzen kann. Wenn nötig soll sie mit einer Testpflicht bei der RĂŒckkehr aus dem Ausland ergĂ€nzt werden.


Weitere AuskĂŒnfte erteilen:

Ivo Zimmermann, Leiter Kommunikation
Tel. +41 44 384 48 50 / Mobile +41 79 580 04 84
E-Mail i.zimmermannnoSpam@swissmem.ch

Kareen Vaisbrot, Leiterin Arbeitgeberpolitik
Tel. +41 44 384 42 03 / Mobile +41 79 220 25 18
E-Mail k.vaisbrotnoSpam@swissmem.ch

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Letzte Aktualisierung: 02.12.2021