Eine rasche Auszahlung des Erweiterungsbeitrages, ohne an Bedingungen zu knüpfen, ist ein Bekenntnis der Schweiz zum bilateralen Weg. Die sogenannte «Kohäsionsmilliarde» wird von den EU-Mitgliedstaaten in Analogie zu den Beiträgen der EWR-Staaten als Unterstützung des Marktzugangs angesehen. Für die Schweizer Industrie ist Europa der weitaus wichtigste Absatzmarkt, weshalb die Beibehaltung eines möglichst hindernisfreien Marktzugangs essentiell ist.
Die EU macht die Assoziierung der Schweiz zum Forschungsrahmenabkommen «Horizon Europe» vom Zahlungsbeginn des Erweiterungsbeitrags abhängig. Das ist zwar eine bedauerliche und nicht zielführende Verknüpfung. Der erstklassige Forschungsplatz und dessen Vernetzung mit europäischen Partnern ist aber massgeblich für den innovationsbasierten Wirtschaftsstandort Schweiz und die Industrie.
Nach dem abrupten Ende der Verhandlungen zum Rahmenabkommen muss zudem eine negative Spirale in den bilateralen Beziehungen zur EU und den Mitgliedstaaten verhindert werden. Zusätzlich sollte der Bundesrat weitere Massnahmen ergreifen, um den Schaden des Verhandlungsabbruchs im Inland zu minimieren. Dazu gehört die Modernisierung der flankierenden Massnahmen. Damit können bestehende Forderungen der EU bei verbessertem Lohnschutz eigenständig erfüllt werden.