Die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) dient der Sicherstellung, dass Abfälle an geeignete Entsorgungsunternehmen abgegeben werden. Inhaber von Abfällen müssen dafür abklären, ob es sich dabei um Sonderabfälle oder andere kontrollpflichtige Abfälle handelt. Die Entsorgungsunternehmen müssen gemäss Umweltschutzgesetz solche Abfälle umweltverträglich entsorgen. Das Kontrollverfahren zur Gewährleistung der umweltverträglichen Entsorgung enthält die Identifikation und Kennzeichnung der Abfälle, Begleitscheine beim Transport und die Bewilligungspflicht für Entsorgungsunternehmen. Die überarbeitete Vollzugshilfe gibt einen Überblick über die rechtlichen, verfahrensmässigen und technischen Grundlagen zum Verkehr mit Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen innerhalb der Schweiz. Inhaber von Abfällen können sich hier über das Vorgehen informieren, was zur Rechtskon-formität zu beachten ist. Weitere Informationen auf <link www.bafu.admin.ch/veva-inland>www.bafu.admin.ch/veva-inland</link>