Die Anwendbarkeit der neuen EU-Maschinenverordnung 2023/1230 rückt näher: Ab dem 20. Januar 2027 wird sie die derzeitige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ersetzen und für das Inverkehrbringen von Maschinen auf dem europäischen Binnenmarkt verbindlich anzuwenden sein. Es gilt die restliche Zeit zu nutzen, um die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen und die Prozesse an die neuen Anforderungen anzupassen.
Aus diesem aktuellen Anlass möchten wir Sie frühzeitig auf unsere Konferenz zur Maschinensicherheit vom Mittwoch, 9. Dezember 2026 aufmerksam machen. Die neue EU-Maschinenverordnung ist auch dieses Jahr ein zentrales Thema. Wir haben jedoch das Programm der dieser ganztägige Veranstaltung in thematischer Hinsicht etwas erweitert und bieten Ihnen auch allgemeine Themen zur Maschinensicherheit.
Weitere Informationen, Kontaktpersonen sowie die Anmeldemöglichkeit finden Sie hier: Konferenz zur Maschinensicherheit - Swissmem
