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Grüne Wirtschaft

Unter dem Titel «Grüne Wirtschaft» soll die Ressourceneffizienz in der Schweiz gestärkt werden. Was grundsätzlich ein gutes Anliegen ist, stellt im Detail eine Knacknuss dar. Swissmem steht der Vorlage kritisch gegenüber.

Im November 2014 wurde die Vorlage «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft) – Initiative und Gegenvorschlag» vom Ständerat behandelt. Nach einer Entschlackung in der zuständigen Kommission (UREK-S) ist die Vorlage schon als deutlich wirtschaftsfreundlicher zu beurteilen, jedoch wurden einige Kernanliegen von Swissmem nicht berücksichtigt. Die Vorlage wird Ende Januar in der zuständigen Kommission des Nationalrats (UREK-N) und voraussichtlich in der Frühlingssession im Nationalrat beraten.

Wettbewerbsfähigkeit gefährdet

Unter den wichtigen Punkten, die vom Ständerat nicht aufgenommen wurden, sind der geforderte Verzicht auf quantitative Ressourcenziele und die Beschränkung auf relevante, wirksame und wirtschaftlich tragbare Massnahmen. Durch quantitative Ressourcenziele ist zu befürchten, dass die Schweiz im Alleingang ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihr Wachstum einschränkt. Auch wenn Massnahmen möglich bleiben, die nicht zwingend wirksam und wirtschaftlich tragbar sind, werden Unternehmen geschwächt.

Verwertungshierarchie vorgeschlagen

Vorgeschlagen wird, dass die stoffliche Verwertung über der energetischen steht, wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist, sowie die Umwelt weniger belastet als eine andere Entsorgung und die Herstellung von neuen Produkten. Bei einer solchen Abfall-Hierarchie mit der stofflichen Verwertung an der Spitze, sind jedoch unsinnige Situationen möglich, die beispielsweise einen Transport für die stoffliche Verwertung erfordern, wenn gleichzeitig eine energetische Nutzung (Verbrennung) in der Nähe möglich wäre. Ausserdem können Recyclingmaterialien nicht immer die Qualitätsansprüche der nächsten Verwendung erfüllen und teilweise besteht kaum ein Markt für solche Materialien.

Auf die konkrete Liste der Abfälle, die stofflich verwertet werden müssen, wurde verzichtet, was zu begrüssen ist. Diese kann bereits auf der heutigen gesetzlichen Basis auf Verordnungsebene umgesetzt werden. Weitere Aspekte zu Abfallanlagen können ebenfalls auf dieser Ebene eingebracht werden und wurden in der im November abgeschlossenen Vernehmlassung zur Totalrevision der technischen Ver-ordnung über Abfälle (TVA) bereits aufgenommen.

Anforderungen an das Inverkehrbringen

Möglich bleiben Anforderungen an das Inverkehrbringen von Rohstoffen und Produkten, deren An- oder Abbau oder deren Herstellung die Umwelt erheblich belasten. Sie müssen zwar im Einklang mit internationalen Standards sein, jedoch nicht mit den wichtigsten Handelspartnern. Auch die Forderung, diese Möglichkeit nur auf Rohstoffe zu beschränken, wurde nicht aufgenommen. Ebenso wurde das Anliegen von anderen Wirtschaftsseiten, diese Anforderungen wie ursprünglich vom Ständerat gefordert auf eine abschliessende Liste von Rohstoffen zu beschränken, nicht aufgenommen.

Eine Berichterstattungspflicht wurde zwar in der ursprünglichen Form gestrichen, jedoch für Rohstoffe und Produkte, für welche Anforderungen an das Inverkehrbringen gestellt wurden, wieder eingebracht. Die Datenlieferung an ausländische Behörden ist im Zusammenhang mit dem Vollzug zu den Anforderungen an das Inverkehrbringen nach wie vor möglich. Bei der ausländischen Behörde oder internationalen Institution muss zwar ein dem Schweizer Recht entsprechendes Amtsgeheimnis und ein angemessener Persönlichkeitsschutz gewährleistet werden. Jedoch ist dieser Schutz nicht ausreichend.

Keine Produktumweltinformationen

Zu begrüssen ist der Verzicht auf die Möglichkeit, Produktumweltinformationen für gewisse Produkte zu verlangen, und auf die ausgedehnte Möglichkeit zur Berichterstattungspflicht. Beide Vorschläge hätten einen immensen administrativen Aufwand bei Unternehmen bedeutet, obwohl durch solche Massnahmen kaum ein Nutzen generiert werden kann.

Subsidiaritätsprinzip teilweise berücksichtigt

Positiv zu beurteilen ist der politische Wille, das Subsidiaritätsprinzip zu stärken. Jedoch ist auch dies nicht ausreichend. In einer Plattform Grüne Wirtschaft will der Bund den Dialog fördern, aber auch regu-latorische Massnahmen vorbereiten. Ersteres ist zu begrüssen und wird von Swissmem unterstützt. Konkreten regulatorischen Massnahmen stehen wir hingegen kritisch gegenüber. Lösungsansätze aus Sicht von Swissmem zur weiteren Stärkung der Ressourceneffizienz sind vielmehr echte freiwillige Massnahmen, die Kooperation zwischen Behörden und Wirtschaft, die Kommunikation und Verbreitung der bestehenden Erfolge, und die Sensibilisierung der verschiedenen Akteure (z.B. durch Pilot- & Demonstrationsanlagen oder Planungshilfen).

Für Fragen steht Ihnen Christine Roth, Ressortleiterin Umwelt (044 384 48 07, c.rothnoSpam@swissmem.ch), gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Vorlage «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft):

Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag» im ParlamentSwissmem Positionspapier zur «Grünen Wirtschaft»