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Hitzewellen: Was gibt es zu beachten?

Gemäss der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz muss die Raumtemperatur der Art der Arbeit angepasst werden und darf der Gesundheit nicht abträglich sein.

Konkret werden bei sitzender, vorwiegend geistiger Tätigkeit Temperaturen von 21 bis 23 Grad und bei körperlicher Arbeit je nach Schwere etwa 12 bis 21 Grad empfohlen. Bei heissen Aussentemperaturen im Sommer liegt der Wert maximal bei 28 Grad.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Thema Hitze am Arbeitsplatz finden Sie in der Wegleitung des SECO.

Eine Checkliste hilft Ihnen, die erforderlichen Massnahmen zu treffen.

Der Bereich Arbeitgeberpolitik steht Ihnen gerne zur VerfĂĽgung
(+41 44 384 41 11).

Letzte Aktualisierung: 22.06.2017