Das BAG hat in Zusammenarbeit mit der AG Influenza und dem SECO ein âHandbuch fĂŒr die betriebliche Vorbereitung" erarbeitet, das Unternehmen in ihrer betrieblichen Vorbereitung unterstĂŒtzen soll.
Darin werden insbesondere die interne Organisation und die zu treffenden Hygienemassnahmen erlÀutert. Mitarbeitende sollten jetzt unbedingt auf die erforderlichen Hygienemassnahmen aufmerksam gemacht. Diese und weitere Empfehlungen des BAG sind auf der Internetseite des BAG abrufbar.
Zudem: Wenn ein Mitarbeiter oder Mitarbeiterin mit Atembeschwerden oder Krankheitssymptomen von einer Reise zurĂŒckkehrt, sollten dieser umgehend eine Ărztin oder einen Arzt aufsuchen und nicht am Arbeitsplatz erscheinen.
Mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen
Bei einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus könnten gewisse arbeitsrechtliche Situationen relevant werden. Es stellen sich insbesondere Fragen zu Kurzarbeit, Ferien und generell zu ArbeitseinsÀtzen im Betrieb oder im Homeoffice.
Auf den Webseiten des SECO finden Sie dazu (ganz unten) eine neue Information des SECO im Zusammenhang mit Kurzarbeit (Ansprungsberechtigung auf KAE)
Swissmem hat dazu fĂŒr ihre Mitgliedfirmen ein Merkblatt fĂŒr Arbeitgeber verfasst, welches auf die relevanten Themen und die arbeitsrechtlichen Gegebenheiten hinweist.
Dieses Merkblatt steht im Extranet zum Download bereit. FĂŒr Mitgliedfirmen steht zudem eine individuelle Beratung zur VerfĂŒgung.
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Veranstaltungen und Bildungsangebote
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