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Lohngleichheitsdialog: Freiwillige Teilnahme statt verordnete Massnahmen

Die Beteiligung der Unternehmen am Gemeinschaftsprojekt der Dachverbände der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie des Bundes liegt unter den Erwartungen. Wenn die Ziele nicht erreicht werden, können Bundesrat und Parlament zwingende Massnahmen anordnen.

Im März 2009 haben die Dachverbände der Arbeitgeberorganisationen (Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Gewerbeverband) und der Arbeitnehmerorganisationen (Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse) gemeinsam das Projekt «Lohngleichheitsdialog» lanciert. Der Bundesrat beteiligt sich auch an diesem Projekt, in dem das Bundesamt für Justiz, das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und das Staatssekretariat für Wirtschaft in der Trägerschaft des Projekts mitwirken.

Bis heute haben sich ca. dreissig Unternehmen am Projekt beteiligt. Das anvisierte Ziel des Bundesrates bis 2014 sind jedoch hundert Firmen. Wenn dieses Ziel unter freiwilliger Teilnahme nicht erreicht wird, erachten wir es als sehr wahrscheinlich, dass der Bundesrat und das Parlament zwingende Massnahmen einleiten werden.

Der Bundesrat hat bereits im Mai eine Erhöhung der Mittel zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung insbesondere im öffentlichen Beschaffungswesen des Bundes gutgeheissen. Mit dieser Massnahme kann das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) zwei zusätzliche Stellen schaffen, um mehr Kontrollen durchzuführen, neue Instrumente zu entwickeln und mehr Informations- und Weiterbildungsarbeit zu leisten. Die Massnahme kann erst bestätigt werden, wenn der Bundesrat die Gesamtbeurteilung der Ressourcen im Personalbereich abgeschlossen hat, was Mitte 2013 der Fall sein dürfte.

Kareen Vaisbrot, Stv. Arbeitgeberpolitik (044 384 42 07) steht Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung und informiert Sie über die Beteiligung am Lohngleichheitsdialog.

www.lohngleichheitsdialog.ch