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Neue Energieeffizienzvorschriften für Elektrogeräte, Anlagen und Fahrzeuge

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Der Bundesrat hat Ende Juni eine Änderung der Energieverordnung verabschiedet, die unter anderem neue bzw. verschärfte Energieeffizienzvorschriften für diverse Geräte- und Anlagetypen beinhaltet. Neben Elektrogeräten sind auch diverse Bauprodukte betroffen. Die Anpassungen erfolgen grösstenteils im Einklang mit den entsprechenden EU-Vorschriften, gehen bei einzelnen Produktkategorien allerdings bewusst darüber hinaus.

Die Energieverordnung (EnV) legt unter anderem Mindestanforderungen an die Energieeffizienz und Energiekennzeichnungsvorschriften für elektrische Geräte fest, um damit die Verbreitung energieeffizienter Geräte zu unterstützen. Diese Vorschriften werden periodisch durch eine Änderung der Anhänge zur Energieverordnung aktualisiert und auf neue Produktgruppen ausgeweitet. Die neueste Änderung wird am 1. August 2016 in Kraft treten. Neben Elektrogeräten sind diesmal auch diverse Bauprodukte wie Heizungen, Boiler und Lüftungsanlagen betroffen. So werden die Anforderungen an das Inverkehrbringen von Öl- und Gasheizungen neu in der EnV anstelle der Luftreinhalteverordnung (LRV) geregelt. Die Vorschriften hinsichtlich der Anforderungen im Betrieb verbleiben dagegen unverändert in der LRV. Die Anpassung der EnV bringt für folgende Produktegruppen konkrete Änderungen: • Warmwasserbereiter, Warmwasser- und Wärmespeicher (Änderung von Anhang 2.1) • Haushaltslampen (Änderung von Anhang 2.3) • Elektrobacköfen (Änderung von Anhang 2.7) • Set-Top-Boxen (Änderung von Anhang 2.9) • Leuchtstofflampen (Änderung von Anhang 2.14) • Lampen mit gebündeltem Lift (Änderung von Anhang 2.15) • Gewerbliche Kühlgeräte (neuer Anhang 2.23) • Haushalts-Dunstabzugshauben (neuer Anhang 2.24) • Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte (neuer Anhang 2.25) • Lüftungsanlagen (neuer Anhang 2.26) • Haushaltskochmulden (neuer Anhang 2.27 • Deklarationsvorschriften für Haushaltskaffeemaschinen (Anhang 3.9) Darüber hinaus wurde die Kennzeichnung von Geräten im Internetverkauf präzisiert. Die Vorschriften gelten jeweils für die Inverkehrbringung von neuen Geräten. Geräte, die sich bereits in Betrieb befinden, sind davon nicht betroffen. Zum grössten Teil folgen die Anpassungen der relevanten EU-Gesetzgebung (Durchführungsverordnungen zur Ökodesign-Richtlinie) sowie Branchenlösungen aus der Schweiz (Haushaltskaffeemaschinen) und der EU (Set-Top-Boxen). Bei einzelnen Vorschriften geht die Schweizer Gesetzgebung dagegen bewusst über jene der EU hinaus. Swissmem hat diese – oft nicht schlüssig begründeten – Abweichungen im Rahmen der vorangehenden Anhörung kritisiert. Neben den Energieeffizienz- und -kennzeichnungsvorschriften für Elektrogeräte und Bauprodukte umfasst die EnV-Änderung auch Anpassungen bei den Vorschriften für Fahrzeuge, der Stromkennzeichnung und weitere Themen mit geringer Relevanz für die MEM-Industrie. Kontakt bei Swissmem:<link s.studer@swissmem.ch - mail> Dr. Sonja Studer</link>, Ressortleiterin Energie, Tel. +41 44 384 48 66

Letzte Aktualisierung: 29.06.2016