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REACH in der Schweiz: Umfrage zur Betroffenheit der REACH-Zulassungspflicht

Im Anhang XIV von REACH aufgenommene Stoffe dürfen in der EU nur noch mit einer Zulassung verwendet werden. In der Schweiz sollen diese Stoffe ebenfalls verboten werden. Im Hinblick auf ein solches Verbot wird eine Folgeabschätzung mittels einer Umfrage durchgeführt, zu deren Teilnahme Swissmem-Unternehmen aufgefordert sind.

Unter REACH wurden bisher 53 Stoffe auf die sogenannte Kandidatenliste gesetzt. Diese Stoffe sind Kandidaten für eine mögliche Aufnahme in Anhang XIV, der sogenannten «Authorisation List». Stoffe in dieser Liste dürfen im EU-Raum nur noch mit einer Zulassung verwendet werden, ausser für die spezifischen Ausnahmen, die in diesem Anhang erwähnt sind. Bereits unter den bisherigen sechs Stoffen im Anhang XIV befinden sich Phthalate (z.B. DEHP), die in der Kabelherstellung als Weichmacher verwendet werden. Es ist in Zukunft mit weiteren Verboten von Stoffen zu rechnen, die in der MEM-Industrie Anwendung finden.

Die Übernahme dieser Verwendungsverbote steht auch in der Schweiz zur Diskussion. Im Vorfeld einer Anpassung der Chemikalien-Risiko-Reduktionsverordnung lässt das Bundesamt für Gesundheit eine Studie zur Folgeabschätzung einer solchen Verordnungsanpassung erstellen. Im Rahmen dieser Folgeabschätzung wird die Betroffenheit von Schweizer Unternehmen abgeklärt.


Da auch die MEM-Industrie von diesen Stoffverboten betroffen ist, stellt diese Umfrage eine Gelegenheit dar, diese Betroffenheit aufzuzeigen. Wir bitten Sie, diese wahrzunehmen. Sie können die Umfrage direkt beim ausführenden Beratungsunternehmen beantworten oder sie uns zur anonymen Weiterleitung schicken.

Falls Sie direkt antworten, bitten wir Sie anzugeben, dass Sie ein Swissmem-Mitglied vertreten. Damit wird gesichert, dass Informationen über die Betroffenheit unserer Mitglieder auch uns in der Vertretung Ihrer Interessen zur Verfügung stehen werden.

Kurzfragebogen zur Abklärung der Betroffenheit von der Zulassungspflicht