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R&TTE-Richtlinie: neue Version der ETSI Funknorm EN 300328 ab 1.1.2015 in Kraft

Die Norm regelt den Zugang zum 2.4 GHz-Band, welches in der Automationsindustrie verwendet wird. Neu ist für Sender mit mehr als 10mW Leistung ein Koexistenzmanagement vorgeschrieben. Bei Zweifel über die Konformität mit der neuen Version empfiehlt das BAKOM, das Produkt durch eine Drittstelle prüfen zu lassen.

Die bisherige Version 1.7.1. der Funknorm ETSI EN 300328 wird ab 1.1.2015 durch die Version 1.8.1. abgelöst. Die Einhaltung der Norm löst in deren Anwendungsbereich unter der R&TTE-Richtlinie (Richtlinie 1999/5/EG über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung der Konformität) die Konformitätsvermutung aus. Die Anwendung der Norm ist jedoch freiwillig, d.h. die Konformität mit der Richtlinie kann auch anders erreicht werden. In diesem Fall muss jedoch zwingend eine Drittstellenprüfung stattfinden. Vom Wechsel der Version der Norm sind auch die industriellen Anwendungen betroffen.

Hintergrund

Die Norm regelt insbesondere den Zugang zum 2.4 GHz-Band. Weil dieses Band ohne Lizenz benutzt werden kann, verwenden vielerlei Anwendungen diesen Frequenzbereich (z.B. WLAN, Bluetooth). Auch in der Automationsindustrie wird dieses Frequenzband vor allem wegen der weltweiten Nutzungsmöglichkeit präferiert.

Einer der Hauptgründe für die Revision der Norm ist sodann genau die vielfältige Nutzung dieses Frequenzbereichs. Es wird daher in der neuen Version auch vorgeschrieben, dass Sender mit mehr als 10mW Leistung über ein Koexistenzmanagement (z.B. Listen-before-talk) verfügen müssen. Diese Vorschrift ist für die Automationsindustrie nicht akzeptabel, weil dadurch Verzögerungen (wenn auch nur von Bruchteilen von Sekunden) entstehen, welche in der Automation für Störungen sorgen können.

Vorgehen

Swissmem hat daher zusammen mit Firmenvertretern das Gespräch mit dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) gesucht, welches Regulator, Marktaufsichtsbehörde und Vertreterin im Europäischen Komitee (TCAM) ist. Anlässlich dieses konstruktiven Gesprächs hat das BAKOM als mögliche Lösungen das Folgende vorgeschlagen:

  • Sendeleistung unter 10mW begrenzen (gemäss unseren Informationen ist dann kein Koexistenzmanagement erforderlich)
  • Für Produkte, welche mit der Version 1.7.1. von EN 300328 konform sind, jedoch Zweifel über die Konformität mit der neuen Version bestehen, empfiehlt das BAKOM, dass der Hersteller das Produkt durch eine Drittstelle prüfen lässt. Der folgende Link führt Sie zu einer Liste von Drittstellen: http://ec.europa.eu/enterprise/newapproach/nando/index.cfm?fuseaction=directive.notifiedbody&dir_id=22

Leider gibt es keine akkreditierte Drittstelle in der Schweiz, welche die Konformität prüfen könnte. Gemäss der Richtlinie muss die Drittstelle innert vier Wochen zur Konformität Stellung nehmen. Nach Erhalt der Stellungnahme oder nach Ablauf dieses Zeitraums darf (ebenfalls gemäss Richtlinie) das Gerät in Verkehr gebracht werden. Diese Regelung in der Richtlinie entlastet den Hersteller u.E. aber nur – wenn überhaupt - hinsichtlich der formellen Konformität (Konformitätserklärung, Angabe der prüfenden Drittstelle usw.). Für die Konformität des Produkts an sich mit den Anforderungen der Richtlinie bleibt der Hersteller hingegen verantwortlich (dies gilt im Übrigen auch dann, wenn die Drittstelle in einem Prüfbericht die Konformität festgestellt hat).

Bei Fragen steht Ihnen Urs Meier (044 384 48 10) gerne zur Verfügung.