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Teilrevision SERV-Gesetz angenommen

Die Fabrikationskreditversicherung, die Bondgarantie und die Refinanzierungsgarantie, bisher auf Ende 2015 befristet, werden per 1. Januar 2016 ins Gesetz aufgenommen.

Das teil-revidierte Bundesgesetz über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERVG) wurde in der Schlussabstimmung vom 12. Dezember 2014 mit lediglich zwei Gegenstimmen im Nationalrat von beiden Kammern angenommen. Ab diesem Datum läuft die 100-tägige Referendumsfrist. Die dazu gehörende Verordnung (SERV-V) sollte im Sommer 2015 erlassen werden, so dass einer rechtzeitigen Inkraftsetzung per 1. Januar 2016 nichts im Wege steht.

Die Teilrevision des Gesetzes sieht insbesondere folgende Änderungen vor: Die Fabrikationskreditversicherung, die Bondgarantie und die Refinanzierungsgarantie, bisher auf Ende 2015 befristet, werden per 1. Januar 2016 ins Gesetz aufgenommen. Weiter wird die SERV künftig ihre Versicherungspolicen und Garantien in Form einer Verfügung gewähren können, wie dies auch bei der früheren Exportrisikogarantie (ERG) bereits der Fall war.

Die Änderung der SERV-Verordnung betrifft die Konkretisierung der Wertschöpfungsanforderungen, die Erhöhung des Deckungssatzes bei der Lieferantenkreditversicherung auf 95 Prozent und die Festlegung der maximalen Deckungs- und Garantiesätze bei der Fabrikationskreditversicherung sowie der Bondgarantie.