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Vernehmlassung zur Revision des Umweltschutzgesetzes

Mit einer Revision des Umweltschutzgesetzes will der Bund die Ressourceneffizienz der Schweiz verbessern. Die Vorlage ermächtigt den Bundesrat unter anderem, Vorschriften zur Rückgewinnung und Verwertung von Abfällen (z.B. Metalle), zur Berichterstattung über die Umweltauswirkungen von Rohstoffen und Produkten sowie zur Rückverfolgbarkeit und Inverkehrbringung von Rohstoffen und Produkten zu erlassen. Für die MEM-Industrie können diese Änderungen weitreichende Auswirkungen haben. Swissmem ist eingeladen, im Rahmen der laufenden Vernehmlassung Stellung zur Gesetzesrevision zu nehmen. Dafür nimmt die Geschäftsstelle Kommentare und Anliegen der Mitgliedfirmen zur Vorlage gerne entgegen.

 Die Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) dient einerseits der Umsetzung des «Aktionsplans Grüne Wirtschaft», den der Bundesrat im März 2013 verabschiedet hat. Zugleich soll sie als indirekter Gegenvorschlag der Volksinitiative «Grüne Wirtschaft» der Grünen Partei Schweiz gegenübergestellt werden.

Volksinitiative und Gegenvorschlag

Sowohl die Volksinitiative als auch ihr indirekter Gegenvorschlag reduzieren den an sich weit gefassten Begriff der Grünen Wirtschaft auf das Thema Ressourceneffizienz. Mit diesem Fokus liegt die Schweiz durchaus im Trend: Auch die EU hat das Thema Ressourceneffizienz aufgegriffen und ihre Strategie im «Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa» konkretisiert.

Die Volksinitiative der Grünen Partei verlangt eine markante Verringerung des ökologischen Fussabdrucks der Schweiz. Dazu soll der Bund mittel- und langfristige Ziele setzen, Vorschriften für Produkte und Prozesse erlassen sowie Steuer- und Budgetmassnahmen ergreifen – beispielsweise Lenkungsabgaben auf den Verbrauch natürlicher Ressourcen.

Der indirekte Gegenvorschlag des Bundes geht weniger weit als die Initiative, doch auch er räumt dem Bundesrat weitreichende Kompetenz zum Erlass neuer Vorschriften und Anforderungen ein. Die MEM-Industrie steht nicht im unmittelbaren Fokus dieser Massnahmen, könnte davon aber dennoch stark betroffen werden.

Inhalte der USG-Revision

Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes will der Bund geeignete Rahmenbedingungen schaffen, um Konsum und Produktion ökologischer zu gestalten, Stoffkreisläufe zu schliessen und Informationen zur Ressourceneffizienz bereitzustellen. Dadurch sollen einerseits die Ressourcen geschont und andererseits die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft und des Standorts Schweiz gestärkt werden.

Die Vernehmlassung zur Revision des Umweltschutzgesetzes läuft bis zum 30. September 2013. Die Swissmem-Geschäftsstelle prüft die Vorlage und erarbeitet eine Stellungnahme aus Sicht der MEM-Industrie.

Das Revisionsprojekt beinhaltet unter anderem die folgenden Änderungen des Umweltschutzgesetzes:

  • Der Bundesrat soll dem Parlament mittel- und langfristige quantitative Ressourcenziele vorschlagen, regelmässig Bericht erstatten und Handlungsbedarf aufzeigen. Dabei ist auch die im Ausland mitverursachte Umweltbelastung einzubeziehen.
  • Eine Plattform Grüne Wirtschaft soll geschaffen werden, in welcher Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft gemeinsame und freiwillige Massnahmen zu erarbeiten.
  • Der Bundesrat erhält die Kompetenz, eine Rücknahmepflicht für Verpackungen einzuführen.
  • Abfälle müssen stofflich und energetisch verwertet werden, wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Explizit erwähnt werden Metalle, Aushub- und Abbruchmaterial sowie Phosphor aus Klärschlamm, Tier- und Knochenmehl. Der Bundesrat kann aber auch Vorschriften über die Verwertung von weiteren Abfällen erlassen.
  • Neu sollen nicht nur Abfalldeponien auf Bundesebene bewilligungspflichtig sein, sondern auch weitere Abfallanlagen. Der Bundesrat erlässt technische und organisatorische Vorschriften über Abfallanlagen, insbesondere über den Stand der Technik, den Bedarfsnachweis und die Bewilligungsdauer.
  • Der Bundesrat kann Hersteller, Importeure und Händler von Produkten mit erheblicher Umweltbelastung verpflichten, ihre Käufer über deren Umweltauswirkungen zu informieren. Er bestimmt, mit welchen Methoden die Umweltbelastung ermittelt werden soll und wie die Information erfolgen soll. Zudem kann er Kategorien von Herstellern und Händlern verpflichten, auch dem Bund Bericht über die Umweltauswirkungen ihrer Produkte zu erstatten.
  • Der Bundesrat kann Anforderungen an das Inverkehrbringen von Rohstoffen und Produkten stellen, wenn ihr Abbau oder ihre Herstellung die Umwelt erheblich belastet oder der Verdacht besteht, dass er nicht im Einklang mit den Vorschriften des Ursprungslands erfolgt. Der Bundesrat kann das Inverkehrbringen solcher Rohstoffe und Produkte auch verbieten.
  • Wer Rohstoffe und Produkte in Verkehr bringt, muss die erforderlichen Massnahmen ergreifen um sicherzustellen, dass die Anforderungen für das Inverkehrbringen erfüllt sind. Der Bundesrat kann bestimmte Rohstoffe und Produkte der Meldepflicht unterstellen. Ferner kann er Importeu-ren und Händlern Massnahmen für die Rückverfolgbarkeit von Rohstoffen und Produkten vor-schreiben.
  • Der bisherige Rahmen der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft über Branchenvereinbarungen soll dahingehend ausgeweitet werden, dass Bund und Kantone direkt mit Unternehmen und Organisationen der Wirtschaft mengenmässige Ziele und entsprechende Fristen vereinbaren können.
  • Zudem sollen Aus- und Weiterbildung der benötigten Fachleute gefördert, der Austausch zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft gepflegt und das internationale Engagement der Schweiz verstärkt werden.
  • Die MEM-Industrie dürfte insbesondere von den Vorschriften zu Produktinformation, Inverkehrbringung, Sorgfaltspflicht und Rückverfolgbarkeit sowie von den Anforderungen zur Wiederverwertung von Stoffen aus dem Abfallstrom betroffen sein.

    Einladung zur Stellungnahme

    Die Swissmem-Geschäftsstelle prüft derzeit die Vernehmlassungsvorlage und bereitet eine Stellungnahme zuhanden des Bundes vor. Interessierte Mitgliedfirmen sind eingeladen, ihre Kommentare, Anliegen und allfällige eigene Stellungnahmen Christine Roth, Ressortleiterin Umwelt (Tel. +41 44 384 4807, c.rothnoSpam@swissmem.ch) zukommen zu lassen. Um eine fristgerechte Fertigstellung der Vernehmlassungsantwort zu gewährleisten, bitten wir Sie, uns Ihre Rückmeldungen bis spätestens Montag, 16. September 2013 zuzusenden.

    Vernehmlassungsunterlagen

    Aktionsplan Grüne Wirtschaft des Bundes

    Kontakt bei Swissmem:

    Christine Roth, Ressortleiterin Umwelt, c.rothnoSpam@swissmem.ch; Tel. +41 44 384 4807

    Sonja Studer, Ressortleiterin Energie, s.studernoSpam@swissmem.ch; Tel. +41 44 384 4866