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Weitere Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung von Sanktionen im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise

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Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung von Ende August 2014 ergÀnzt, damit auch die von der EU im September erlassenen Sanktionen erfasst sind.

Der Bundesrat hat am 12.11.2014 beschlossen, im Nachgang zur EU und mit Blick auf die Situation in der Ukraine weitere Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen zu erlassen. Er hat die entsprechende Verordnung von Ende August 2014 ergĂ€nzt, damit auch die von der EU im September erlassenen Sanktionen erfasst sind. Der Bundesrat hat die Verordnung zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine angepasst und damit die notwendigen Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung der jĂŒngsten EU-Sanktionen beschlossen: <link www.admin.ch/bundesrecht/aop/00724/index.html;http://www.admin.ch/bundesrecht/aop/00724/index.html?lang=de</link> Im Bereich der bewilligungspflichtigen besonderen militĂ€rischen GĂŒter und der GĂŒter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-GĂŒter) sind neu die Erbringung von Dienstleistungen oder von technischer Hilfe an namentlich aufgelistete Mischkonzerne in Russland einer Meldepflicht unterstellt. Ausgenommen davon sind GeschĂ€fte, die fĂŒr die Luft- und Raumfahrt bestimmt sind. Gewisse Dienstleistungen im Bereich der Erdölexploration und -förderung in der Tiefsee, der Arktis oder in Schieferölprojekten in Russland unterliegen neu ebenfalls einer Meldepflicht.

Letzte Aktualisierung: 24.11.2014