Inhalt
Mit der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853 wird die Richtlinie aus dem Jahr 1985 bald abgelöst. Damit werden die Haftungsregeln grundlegend an digitale Produkte und moderne Vertriebsformen angepasst. Software, KI-Systeme, digitale Konstruktionsunterlagen sowie bestimmte digitale Dienste können neu als Produkte oder Produktbestandteile gelten.
Gleichzeitig erweitert sich der Kreis der potenziell haftenden Unternehmen. Neben Herstellern und Importeuren können unter bestimmten Voraussetzungen auch Bevollmächtigte, Fulfilment-Dienstleister, Lieferanten und Betreiber von Online-Plattformen zur Verantwortung gezogen werden. Neu erfasst die Richtlinie zudem die Beschädigung oder den Verlust privat genutzter Daten und die tatsächlich angefallenen Kosten ihrer Wiederherstellung.
Besonders bedeutend sind die Änderungen im Verfahren: Unternehmen können zur Offenlegung von Beweismitteln verpflichtet werden. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach oder verstösst ein Produkt gegen verbindliche Sicherheitsanforderungen, kann dessen Fehlerhaftigkeit vermutet werden. Bei technisch komplexen Produkten werden zudem die Anforderungen an den Nachweis von Fehler und Kausalität zugunsten der geschädigten Person reduziert.
Das Webinar gibt einen kompakten Überblick über die Änderungen und zeigt auf, wie sich die Unternehmen darauf vorbereiten können.
Zielpublikum
- Geschäftsleitung
- Versicherungs-, Rechts- und Complianceverantwortliche
- Vertriebsmitarbeitende
Referent
Philipp Reusch
Founding Partner
RA, Head of Regulatory Affairs & Market Measures
Reusch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kosten
kostenlos
Mitglieder Swissmem
50.-
zzgl. MwSt.
Nichtmitglieder Swissmem
Anmeldung
Details CE-Kennzeichnung nach neuer EU-Maschinenverordnung 2023/1230 Details Konferenz «Rebuild Ukraine» Details Les sanctions, le contrôle à l'exportation et sa mise en oeuvre pratique Details Konferenz zur Maschinensicherheit Details Trade Compliance Manager





