Die Schweiz und die europäischen NATO-Staaten
Warum die bisherigen Exportregeln die Zusammenarbeit mit NATO-Staaten erschweren.
Die Kriterien für die Bewilligung von Rüstungsexporten wurden seit 1996 mehrmals verschärft – zuletzt 2021. Seither dürfen Staaten, die in einen internen oder externen Konflikt verwickelt sind, grundsätzlich nicht mehr beliefert werden. Diese Verschärfung brachte die Schweizer Rüstungsindustrie in eine existenzielle Krise. Der Kern des Problems ist, dass kein einziger NATO-Staat beliefert werden darf, wenn auch nur eines dieser Länder in einen Konflikt verwickelt wird (NATO-Bündnisfall). Das Wiederausfuhrverbot verschärft die Situation zusätzlich. Die europäischen NATO-Staaten setzen bei Rüstungsbeschaffungen zunehmend auf «Interchangeability». Das heisst: Sie beschaffen und nutzen Waffensysteme gemeinsam. Das Wiederausfuhrverbot verhindert den flexiblen Einsatz im Krisenfall.
Die Folgen für die Rüstungsindustrie in der Schweiz sind massiv: Immer weniger NATO-Staaten kaufen Schweizer Rüstungsgüter. Sie wollen nicht riskieren, im Notfall keinen Nachschub oder Ersatzteile aus der Schweiz zu erhalten. Genauso wenig wollen sie jedes Mal beim Bundesrat nachfragen, ob sie Waffensysteme in einen anderen NATO-Staat verschieben dürfen. Für die Rüstungsindustrie in der Schweiz ist dies verheerend, denn die NATO-Staaten waren bisher mit Abstand die wichtigsten Kunden.
Ihre Fragen – unsere Antworten
Wir liefern Ihnen Fakten und Antworten auf die drängendsten Fragen.
Werden mit der Revision künftig Waffen an Staaten geliefert, die Menschenrechte verletzen?
Nein, denn die bisherigen Ausschlusskriterien bleiben unverändert: Verboten sind weiterhin Exporte in Staaten, die Menschenrechte schwerwiegend und systematisch verletzen, in denen ein hohes Risiko besteht, dass diese Güter gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden und/oder bei denen ein hohes Risiko besteht, dass das Material an einen unerwünschten Endempfänger weitergegeben wird.
Die Nichtwiederausfuhr-Erklärungen werden abgeschafft. Damit werden doch Weitergaben an Drittstaaten unkontrolliert möglich?
Nein. Die Kontrolle wird nicht abgeschafft, sondern früher angesetzt. Die Schweiz entscheidet bereits vor einer Ausfuhr, ob eine spätere Weitergabe grundsätzlich zulässig wäre. Wenn ein hohes Risiko besteht, dass das Material an einen unerwünschten Endempfänger weitergegeben wird, wird die Exportbewilligung nicht erteilt. Grundsätzlich werden nur Partnerstaaten mit gleichwertigen Kontrollsystemen beliefert. Die Kontrolle und die Verantwortung bleibt vollständig beim Bundesrat.
Können durch die Revision Schweizer Waffen über Umwege in Konfliktgebieten landen?
Weitergaben bleiben nur an Partnerstaaten erlaubt, die nachweislich über strenge Exportkontrollen verfügen. Staaten, die nicht zu diesem Partnerkreis gehören, dürfen nicht mit Schweizer Kriegsmaterial beliefert werden. Die KMG-Revision hält diesbezüglich die strengen Regeln aufrecht und schafft keine zusätzlichen Möglichkeiten für indirekte Lieferungen in Konfliktregionen.
Schwächt die Revision die Schweizer Neutralität?
Nein, im Gegenteil: Die KMG-Revision stärkt die Sicherheit der Schweiz. Die bewaffnete Neutralität gewinnt an Glaubwürdigkeit. Zudem erhält der Bundesrat die Kompetenz, aus neutralitätspolitischen Gründen einen Export zu verbieten. Mit der gestärkten Rüstungsindustrie vermindert die Schweiz die Abhängigkeit vom Ausland und gewinnt die Schweiz an sicherheitspolitischer Handlungsfähigkeit. Sie kann ihre Neutralität aktiv und verantwortungsvoll leben.
