Unter REACH wurden bisher 53 Stoffe auf die sogenannte Kandidatenliste gesetzt. Diese Stoffe sind Kandidaten fĂŒr eine mögliche Aufnahme in Anhang XIV, der sogenannten «Authorisation List». Stoffe in dieser Liste dĂŒrfen im EU-Raum nur noch mit einer Zulassung verwendet werden, ausser fĂŒr die spezifischen Ausnahmen, die in diesem Anhang erwĂ€hnt sind. Bereits unter den bisherigen sechs Stoffen im Anhang XIV befinden sich Phthalate (z.B. DEHP), die in der Kabelherstellung als Weichmacher verwendet werden. Es ist in Zukunft mit weiteren Verboten von Stoffen zu rechnen, die in der MEM-Industrie Anwendung finden.
Die Ăbernahme dieser Verwendungsverbote steht auch in der Schweiz zur Diskussion. Im Vorfeld einer Anpassung der Chemikalien-Risiko-Reduktionsverordnung lĂ€sst das Bundesamt fĂŒr Gesundheit eine Studie zur FolgeabschĂ€tzung einer solchen Verordnungsanpassung erstellen. Im Rahmen dieser FolgeabschĂ€tzung wird die Betroffenheit von Schweizer Unternehmen abgeklĂ€rt.
Da auch die MEM-Industrie von diesen Stoffverboten betroffen ist, stellt diese Umfrage eine Gelegenheit dar, diese Betroffenheit aufzuzeigen. Wir bitten Sie, diese wahrzunehmen. Sie können die Umfrage direkt beim ausfĂŒhrenden Beratungsunternehmen beantworten oder sie uns zur anonymen Weiterleitung schicken.
Falls Sie direkt antworten, bitten wir Sie anzugeben, dass Sie ein Swissmem-Mitglied vertreten. Damit wird gesichert, dass Informationen ĂŒber die Betroffenheit unserer Mitglieder auch uns in der Vertretung Ihrer Interessen zur VerfĂŒgung stehen werden.
Kurzfragebogen zur AbklÀrung der Betroffenheit von der Zulassungspflicht