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Grossbritannien: Anerkennung CE-Kennzeichnung für Bauprodukte

Grossbritannien hat gesetzliche Anpassungen vorgenommen, damit CE-gekennzeichnete Bauprodukte auch nach Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung anerkannt werden. Damit bleibt der Zugang zum britischen Markt gesichert.

Am 10. November 2025, hat die britische Bauministerin Samantha Dixon neue Gesetzesanpassungen im Parlament eingebracht, die kleinere technische Änderungen vorsehen. Ziel dieser Anpassungen ist es, sicherzustellen, dass CE-gekennzeichnete Bauprodukte weiterhin als Alternative zur UKCA-Kennzeichnung beim Inverkehrbringen in Grossbritannien anerkannt werden. Für Hersteller und andere Akteure entlang der Lieferkette entstehen dadurch keinerlei neue Anforderungen – vielmehr dienen die Änderungen der Fortführung der bestehenden Regelungen.

Hintergrund dieser Anpassungen ist, dass die bisherige britische Gesetzgebung ausschliesslich CE-gekennzeichnete Produkte anerkennt, die der EU-Bauproduktenverordnung 305/2011 (Construction Products Regulation) von 2011 entsprechen. Mit der Anwendbarkeit der neuen EU-Bauprodukteverordnung 2024/3110 am 8. Januar 2026 würden einige CE-gekennzeichnete Produkte ohne Anpassung der britischen Vorschriften künftig nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen in Grossbritannien entsprechen.

Die überarbeitete Gesetzgebung sieht nun vor, dass CE-gekennzeichnete Produkte sowohl nach der Bauprodukteverordnung von 2011 als auch nach der neuen Bauprodukteverordnung von 2024 anerkannt werden. Dadurch bleibt der Zugang dieser Produkte zum britischen Markt gesichert. Obwohl der Übergang zur neuen Bauprodukteverordnung mehrere Jahre dauern wird, hat die britische Regierung bereits jetzt gehandelt, um mögliche zukünftige Störungen im Handel mit Bauprodukten zu vermeiden.

Für Fragen von Mitgliedern steht Urs Meier (u.meiernoSpam@swissmem.ch) gerne zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 05.12.2025