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Weitere Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung von Sanktionen im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise

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Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung von Ende August 2014 ergänzt, damit auch die von der EU im September erlassenen Sanktionen erfasst sind.

Der Bundesrat hat am 12.11.2014 beschlossen, im Nachgang zur EU und mit Blick auf die Situation in der Ukraine weitere Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen zu erlassen. Er hat die entsprechende Verordnung von Ende August 2014 ergänzt, damit auch die von der EU im September erlassenen Sanktionen erfasst sind. Der Bundesrat hat die Verordnung zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine angepasst und damit die notwendigen Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung der jüngsten EU-Sanktionen beschlossen: <link www.admin.ch/bundesrecht/aop/00724/index.html;http://www.admin.ch/bundesrecht/aop/00724/index.html?lang=de</link> Im Bereich der bewilligungspflichtigen besonderen militärischen Güter und der Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) sind neu die Erbringung von Dienstleistungen oder von technischer Hilfe an namentlich aufgelistete Mischkonzerne in Russland einer Meldepflicht unterstellt. Ausgenommen davon sind Geschäfte, die für die Luft- und Raumfahrt bestimmt sind. Gewisse Dienstleistungen im Bereich der Erdölexploration und -förderung in der Tiefsee, der Arktis oder in Schieferölprojekten in Russland unterliegen neu ebenfalls einer Meldepflicht.

Letzte Aktualisierung: 24.11.2014