Startseite Wissen Personalwesen Arbeitsrecht Hitzephase kommt - Schutzmassnahmen für Arbeitnehmende

Hitzephase kommt - Schutzmassnahmen für Arbeitnehmende

In den nächsten Tagen wird eine Hitzephase mit über 30 Grad im Schatten vorausgesagt. Insbesondere bei schweren Arbeiten im Freien sind Schutzmassnahmen unerlässlich, um gesundheitlichen Problemen und körperlichen Hitzeschädigungen vorzubeugen. Arbeitgebende haben die gesetzliche Pflicht, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Die Suva achtet auf die folgenden Punkte.

Bis 28 Grad:

  • Sonnencrème, Kopfbedeckung bzw. Helm mit Nackenschutz, Trinkwasser, schattige Pausenzonen, leichte Arbeitskleidung

Zusätzlich bei Temperaturen ab 28 Grad:

  • Arbeitsrhythmus und Arbeitszeiten an die Bedingungen anpassen: zum Beispiel schwere Arbeiten auf die frühen Morgenstunden verlegen.
  • Kühle Getränke, Trinkwasser und weitere Möglichkeiten zur Erfrischung (zum Beispiel Wasser zum Eintauchen der Arme, kalte Handtücher) in der Nähe der Arbeitsplätze bereithalten. 
  • Genügend Zeit zum Trinken und Erfrischen gewähren.

Zusätzlich bei Temperaturen ab 33 Grad:

  • Sehr schwere Arbeiten auf das absolut nötige Minimum reduzieren. Allenfalls Mitarbeitende an Arbeitsplätzen an der Hitze mit solchen an kühleren Orten rotieren lassen.
  • Zusatzpausen an einem kühlen und schattigen Ort einlegen (stündliche Pausen von 15 Minuten).

Weitere Informationen: 

Eine komplette Liste der Massnahmen findet sich in der entsprechenden Mitteilung der Suva.
Die Massnahmen wurden in Absprache zwischen der Suva und SECO (Staatsekretariat für Wirtschaft und Arbeit) präzisiert.

 

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Letzte Aktualisierung: 18.06.2026