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Stagiaires-Abkommen: vereinfachter Zugang zu Fachkräften aus Drittstaaten

Angesichts des grossen Bedarfs an Fachkräften in der Schweiz, bieten die Stagiaires-Abkommen eine weitere Möglichkeit neue Mitarbeiter zu rekrutieren.

Die Stagiaires-Abkommen ermöglichen jungen Berufsleuten aus bestimmten Drittstaaten eine Zulassung zur Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Die bilateralen Verträge wurden mit verschiedenen Ländern ausserhalb der EU/EFTA, wie Kanada, USA, Australien, Neuseeland, Japan und Russland abgeschlossen. Zu den Vertragsstaaten gehören aber auch Länder wie Tunesien, Argentinien, Chile, Philippinen, Indonesien oder Südafrika. Der Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt wurde mit den Abkommen vereinfacht und bezweckt, dass junge Berufsleute (Young Professionals oder Stagiaires) ihre beruflichen und sprachlichen Erfahrungen in der Schweiz erweitern (Art. 42 VZAE). Dazu gehören auch ein Weiterbildungsprogramm und ein Sprachkurs. Gleichzeitig profieren Schweizer Firmen und unsere Tech-Industrie von jungen Fachkräften. Im Gegensatz zur normalen Arbeitsbewilligung für Drittstaatsangehörige ist der administrative Aufwand viel geringer. Laut Staatssekretariat für Migration SEM dauert der Bewilligungsvorgang nach Einreichen des Gesuches drei bis acht Wochen bis zur Ausstellung der Bewilligung und dem Stellenantritt.

Wie erhält man eine Bewilligung und welche Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Die Bewerbenden müssen aus einem Vertragsstaat stammen.
  • Die Altersbegrenzung ist zu beachten und deshalb das zuständige Abkommen hinzuzuziehen. Das geforderte Alter liegt zwischen 18 und 35 Jahren. Einzelne Länder haben in ihren Abkommen andere Altersbeschränkungen festgelegt.
  • In beruflicher Hinsicht müssen die Bewerber über eine abgeschlossene Berufsausbildung (Berufslehre, Fachhochschule oder Hochschule) verfügen.
  • Der berufliche Einsatz in der Schweiz erfolgt im erlernten Beruf.
  • Die schweizerischen orts- und branchenüblichen Löhne sind einzuhalten. Liegt ein Gesamtarbeitsvertrag vor (z.B. GAV MEM), ist der Lohn nach dessen Bestimmungen festzulegen.
  • Die Aufenthaltsdauer beträgt höchstens 18 Monate und kann auch in Teilaufenthalten erfolgen.

Teilzeitarbeit ist nicht möglich. Es werden nur Bewilligungen mit einem 100%-Arbeitspensum erteilt. Auch muss beachtet werden, dass Stagiaires höchstens 5% des gesamten Personalbestands ausmachen dürfen.

Grundlage für die Bewilligung bildet der Arbeitsvertrag. Darin sind Lohn, Probezeit, Arbeitszeit, Ferienanspruch und Dauer anzugeben. Wichtig ist, dass Angaben zum internen oder externen Weiterbildungsprogramm mit Pflichtenheft, Einsatzplan und Sprachkurs gemacht werden. Eine Mustervorlage stellt das SEM unter www.sem.admin.ch zur Verfügung.

Ablauf des Bewilligungsverfahrens

Der interessierte Bewerber hat das Gesuch bei der zuständigen Behörde (in der Regel Schweizer Vertretung) im Heimatland zu stellen. Das SEM hat auf seiner Homepage die Liste der zuständigen Vertretungen aufgeschaltet. Das Gesuch kann in deutscher, französischer oder englischer Sprache eingereicht werden. Das offizielle Gesuchformular kann auf der Homepage des SEM heruntergeladen werden und zählt alle erforderlichen Unterlagen auf.

Zu beachten ist, dass sich die Bewerber während der Prüfung des Gesuchs noch nicht in der Schweiz aufhalten dürfen. Der Entscheid wird vom SEM anschliessend den Behörden im Heimatland mitgeteilt, welche die für die Einreise und Arbeitsaufnahme notwendigen Dokumente ausstellt.

Einreise und Anmeldung

Young Professionals erhalten nach Erteilung der Arbeitsbewilligung den Bewilligungsentscheid. Stagiaires aus Staaten ohne Visumspflicht (Australien, Japan, Monaco und Neuseeland) wird eine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung mit Zustimmung des SEM zugestellt. Mit dieser Bescheinigung und einem gültigen Pass kann die Einreise in die Schweiz und die Aufnahme der Arbeit direkt erfolgen. Stagiaires aus den übrigen Ländern benötigen ein Einreisevisum. Sie erhalten eine Ermächtigung zur Visumserteilung mit Zustimmung des Staatssekretariates für Migration SEM. Mit dieser Ermächtigung kann bei der entsprechenden Schweizer Auslandvertretung ein Visum beantragt werden, das die Einreise in die Schweiz erlaubt.

Stagiaires müssen sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkotrolle am Wohnsitz anmelden. Danach kann der Stellenantritt erfolgen.

Die Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung kann bis maximal 18 Monate verlängert werden. Ein Stellenwechsel wäre auch möglich.

Für weitere Fragen steht den Mitgliedfirmen von Swissmem Marina Rienzo Taormina (044 384 42 06) gerne zur Verfügung.

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Letzte Aktualisierung: 16.06.2023