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Stehend und sitzend Arbeiten

Zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gemäss Art. 328 OR gehört auch, gebührend Rücksicht auf die Gesundheit des Mitarbeitenden zu nehmen. Das Arbeitsgesetz schreibt sodann in Art. 23 und 24 seiner Verordnung 3 vor, dass der Arbeitgeber zu einem wirksamen Gesundheitsschutz verpflichtet ist.

In der kürzlich erschienenen Broschüre des SECO werden die Themen stehend arbeiten und sitzend arbeiten beleuchtet. Der Flyer liefert wertvolle Tipps zur optimalen Gestaltung des Arbeitsplatzes. Ebenso wird aufgezeigt, wie man sich vor ungünstigen Auswirkungen durch das Sitzen oder Stehen bei der Arbeit schützen kann. Die Tipps und Erklärungen richten sich nicht nur an den Arbeitgeber. Die Broschüre zeigt auch auf, wie der Arbeitnehmende seine Position bei der Arbeit oder während Pausen optimal verändern kann, damit Fehlhaltungen und Gesundheitsschäden möglichst vermieden werden.

Swissmem ist überzeugt, dass ein aktives Gesundheitsmanagement zur Förderung der Leistungsfähigkeit und Effizienz der Mitarbeitenden sinnvoll ist. Im Rahmen der Swissmem Fachkräftestrategie gibt es für unsere Mitgliedfirmen zum Thema Gesundheitsmanagement einfache und unkomplizierte Unterstützung im elektronischen Nachschlagewerk PowerMEM auf unserem Extranet (Zugriff nur für Swissmem-Mitglieder freigeschalten)

Für Rückfragen steht Ihnen Barbara Zimmermann-Gerster (b.zimmermannnoSpam@swissmem.ch), Ressortleiterin Arbeitgeberpolitik gerne zur Verfügung.

Links zu den Informationsbroschüre der SECO: