Die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) bringt verantwortungsvolle und zeitgemässe Bestimmungen für den Export sowie die Wiederausfuhr von Rüstungsgütern. Sie erleichtert die Zusammenarbeit mit Partnerstaaten, ohne die Neutralität aufzugeben. Gleichzeitig bleiben die bisher strikten Kontrollmechanismen bestehen. Vier zentrale Argumente zeigen, warum diese Anpassung notwendig ist.
Für eine sichere Schweiz
Die Schweiz braucht eine leistungsfähige Rüstungsindustrie, um die Armee auszurüsten und die Einsatzbereitschaft der Waffensysteme sicherzustellen. Angesichts des sehr kleinen Schweizer Marktes kann diese Industrie nur überleben, wenn sie exportieren kann. Die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) erleichtert unter gesetzlich klar definierten Bedingungen den kontrollierten Export von Rüstungsgütern in vorwiegend europäische Partnerstaaten. Das neue Gesetz schafft so die Voraussetzungen, damit die Rüstungsindustrie in der Schweiz bestehen und ihre Rolle für die Sicherheit der Schweiz ausfüllen kann. So kann die Schweiz die Verantwortung für ihre Sicherheit eigenständig wahrnehmen und wird nicht vollständig vom Ausland abhängig.
Die Neutralität verpflichtet die Schweiz, verteidigungsfähig zu sein
Die Neutralität der Schweiz ist nur glaubwürdig, wenn sie sich selbst verteidigen kann. Dazu braucht sie eine einsatzbereite Armee, eine leistungsfähige Rüstungsindustrie und verlässliche Partnerstaaten für jene Güter, die sie nicht selbst produziert. Gerade in Krisenzeiten stellen Staaten ihre eigenen Sicherheitsinteressen in den Vordergrund. Sie liefern der Schweiz nur dann Rüstungsgüter, wenn sie darauf vertrauen können, im Notfall auch auf Schweizer Unterstützung zählen zu können. Das revidierte KMG schafft dafür die Voraussetzungen: Es macht die Schweiz wieder zu einem verlässlichen Partner für ihre europäischen Nachbarstaaten – ohne die Neutralität zu beeinträchtigen.
Der Bund entscheidet über Rüstungsexporte – nach klaren Regeln.
Jeder Export von Kriegsmaterial muss auch künftig vom Bund bewilligt werden. Eine Bewilligung muss klare, gesetzlich definierte Kriterien erfüllen. Auch das revidierter KMG respektiert strikte Sicherheitskriterien beim Export von Rüstungsgütern. Es schafft Rechtssicherheit, ohne die Kontrolle zu lockern. Die Verantwortung bleibt beim Bundesrat und den zuständigen Ämtern.
Technologische Kompetenzen bewahren
Die heute äusserst restriktiven Exportbestimmungen für Rüstungsgüter gefährden das Überleben dieser Industrie in der Schweiz. Viele Unternehmen verlagern ihre Produktion bereits ins Ausland. Mit ihnen geht sicherheitsrelevantes technologisches Know-how verloren. Diese Kompetenzbasis lässt sich kaum wieder aufbauen. Die Folgen wären gravierend: Schweizer Firmen fallen aus internationalen Lieferketten, verlieren den Zugang zu multinationalen Forschungsprojekten und werden von europäischen Sicherheitsprogrammen ausgeschlossen – mit direkten Konsequenzen für die Sicherheit der Schweiz.
