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Sicherheit gewährleisten

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Vier Gründe, warum die Revision des Kriegsmaterialgesetzes notwendig ist.

Die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) bringt verantwortungsvolle und zeitgemässe Bestimmungen für den Export sowie die Wiederausfuhr von Verteidigungsgütern. Sie erleichtert die Zusammenarbeit mit Partnerstaaten, ohne die Neutralität aufzugeben. Gleichzeitig bleiben die bisher strikten Kontrollmechanismen bestehen. Vier zentrale Argumente zeigen, warum diese Anpassung notwendig ist. 
 

Verteidigungsfähigkeit braucht eine starke Industriebasis

Eine einsatz- und durchhaltefähige Armee braucht eine leistungsfähige, verteidigungsrelevante Industriebasis. Das hält der Bundesrat in seinen Leitlinien zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit sowie in seiner rüstungspolitischen Strategie fest. Gleichzeitig ist diese Industrie wegen des kleinen Heimmarktes auf den Export von Verteidigungsgütern angewiesen. Ohne Exporte drohen der Verlust industrieller Kernfähigkeiten, der Ausschluss aus internationalen Lieferketten und eine wachsende Abhängigkeit vom Ausland. Die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) erleichtert unter gesetzlich klar definierten Bedingungen den kontrollierten Export von Verteidigungsgütern in vorwiegend europäische Partnerstaaten. Nur so können die sicherheitspolitischen Ziele des Bundesrates erreicht und die industrielle Basis erhalten werden.

Die Neutralität verpflichtet die Schweiz, verteidigungsfähig zu sein 

Die Neutralität der Schweiz ist nur glaubwürdig, wenn sie sich selbst verteidigen kann. Dazu braucht sie eine einsatzbereite Armee, eine leistungsfähige Verteidigungsindustrie und verlässliche Partnerstaaten für jene Güter, die sie nicht selbst produziert. Gerade in Krisenzeiten stellen Staaten ihre eigenen Sicherheitsinteressen in den Vordergrund. Sie liefern der Schweiz nur dann Verteidigungsgüter, wenn sie darauf vertrauen können, im Notfall auch auf Schweizer Unterstützung zählen zu können. Das revidierte KMG schafft dafür die Voraussetzungen: Es macht die Schweiz wieder zu einem verlässlichen Partner für ihre europäischen Nachbarstaaten – ohne die Neutralität zu beeinträchtigen. 

Der Bund entscheidet über Exporte – nach klaren Regeln.

Jeder Export von Verteidigungsgütern muss auch künftig vom Bund bewilligt werden. Eine Bewilligung muss klare, gesetzlich definierte Kriterien erfüllen. Auch das revidierte KMG respektiert strikte Sicherheitskriterien beim Export von Verteidigungsgütern. 

Die Abweichungskompetenz des Bundes ist kein Freischein. Sie steht im Einklang mit dem Völkerrecht, den internationalen Verpflichtungen und den Grundsätzen der schweizerischen Aussenpolitik. Sie schafft Handlungsfreiheit für ausserordentliche Umstände. Exporte in Staaten, die systematisch die Menschenrechte verletzen, werden auch in Zukunft nicht bewilligt. 

Der Zeitpunkt der Prüfung, ob eine Exportbewilligung erteilt werden kann, wird vorverlegt. Das schafft von Beginn an Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Nichtwiederausfuhrerklärungen können weiterhin verlangt werden, wenn es die Umstände erfordern. Die Schweiz behält somit die Kontrolle über ihre Rüstungsgüter und ermöglicht die Weitergabe nur jenen Staaten, die ein striktes Exportkontrollregime haben. Exporte in ein Land, in dem ein hohes Risiko besteht, dass die Verteidigungsgüter an einen unerwünschten Endempfänger weitergegeben werden, bleiben verboten. 

Die Revision des Kriegsmaterialgesetzes schafft Rechtssicherheit, ohne die Kontrolle zu lockern. Die Verantwortung bleibt beim Bundesrat und den zuständigen Ämtern.

Technologische Kompetenzen bewahren 

Die Schweizer Verteidigungsindustrie ist eng verflochten mit der Forschung und dem starken Schweizer Startup-Ökosystem. Dank weltweit führender technischer Hochschulen wie der ETH und EPFL verfügt die Schweizer Industrie über ausgeprägte Kompetenzen in entscheidenden Bereichen. Sie ist hochspezialisiert in den Bereichen Sensorik, optoelektronische Systeme und Flugabwehrtechnologie. Die Verteidigungsindustrie ist ein Innovationstreiber. Sie fördert die Aus- und Weiterbildung technologischer Fähigkeiten, die auch für die Zivilgesellschaft einen grossen Mehrwert haben. 

Die heute äusserst restriktiven Exportbestimmungen für Verteidigungsgüter gefährden das Überleben dieser Industrie in der Schweiz. Viele Unternehmen verlagern ihre Produktion bereits ins Ausland. Mit ihnen geht sicherheitsrelevantes technologisches Know-how verloren. Diese Kompetenzbasis lässt sich kaum wieder aufbauen. Die Folgen wären gravierend: Schweizer Firmen fallen aus internationalen Lieferketten, verlieren den Zugang zu multinationalen Forschungsprojekten und werden von europäischen Sicherheitsprogrammen ausgeschlossen – mit direkten Konsequenzen für die Sicherheit der Schweiz. 

Letzte Aktualisierung: 02.12.2025