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Ja zur OECD-Mindeststeuer

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Erträge und internationale Firmen in der Schweiz halten

Rund 140 Staaten haben sich im Rahmen der OECD auf die Einführung einer Mindeststeuer für Grossunternehmen geeinigt: Internationale Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro sollen zu mindestens 15 Prozent besteuert werden; kleinere Unternehmen – vor allem KMU – sind von der Vorlage nicht direkt betroffen. Hält ein Land sich nicht daran, dürfen andere Staaten die fehlende Besteuerung abschöpfen.

Die EU führt die OECD-Mindeststeuer auf 1. Januar 2024 ein. Mit der nationalen Umsetzung wird sichergestellt, dass die Steuergelder in der Schweiz bleiben. Die resultierenden Mehreinnahmen fliessen an Kantone und Bund und werden unter anderem dafür eingesetzt, den Standort Schweiz attraktiv zu halten. 

Das dient uns allen: Die internationalen Unternehmen zahlen hohe Steuerbeiträge und bieten hunderttausenden Menschen in der Schweiz einen Arbeitsplatz.

Die wichtigsten Argumente für ein Ja am 18. Juni:

  • Die OECD-Mindeststeuer kommt weltweit – ob es uns gefällt oder nicht. Führt die Schweiz die Regelung nicht ein, werden uns eigentlich zustehende Steuererträge ins Ausland verschenkt.
  • Rund 200 international tätige Schweizer Grossunternehmen und 2000 hier ansässige ausländische Firmen sind von der Mindeststeuer betroffen. Auch dank diesen Unternehmen sind die Gewinnsteuer-Einnahmen des Bundes stetig gestiegen. Im laufenden Jahr sind es rund 14 Milliarden Franken. Das ist mehr als die Privathaushalte an die direkte Bundessteuer beitragen.
  • Die Mehreinnahmen werden auf 1 bis 2.5 Milliarden Franken geschätzt und zwischen Bund und Kantonen geteilt. Der bewährte nationale Finanzausgleich sorgt dafür, dass alle Kantone fair von den Mehreinnahmen profitieren. Mit den Mehreinnahmen können Massnahmen zur Verbesserung der Standort-Attraktivität ergriffen werden.
  • Davon profitieren wir alle über gute und sichere Arbeitsplätze, zudem sichert dies den hohen Beitrag der Firmen zur Finanzierung von öffentlichen Leistungen etwa im Bildungs- und Sozialbereich.

Letzte Aktualisierung: 03.05.2023