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Sozialversicherungsbeiträge 2023

Für das Jahr 2023 sind einige Änderungen im Bereich der Sozialversicherungsbeiträge zu beachten. Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2023 um 2.5% erhöht und der Solidaritätsbeitrag in der Arbeitslosenversicherung wird wegfallen.

Das Eigenkapital des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung wird per Ende 2022 die Schwelle von CHF 2,5 Milliarden übersteigen, womit gemäss gesetzlicher Regelung der Solidaritätsbeitrag per 1. Januar 2023 nicht weiter erhoben wird.

Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2.5% erhöht.

Im Folgenden die Beitragssätze für die Sozialversicherungen für das Jahr 2023.

1. Säule – AHV, IV, EO, ALV


AHV / IV / EO

Arbeitnehmerbeitrag5.3%
Arbeitgeberbeitrag5.3%
Freibetrag für RentnerCHF 1'400 p.M.; CHF 16‘800 p.A.

ALV
Arbeitnehmerbeitrag1.1% des AHV-Jahreslohnes bis CHF 148’200
Arbeitgeberbeitrag1.1% des AHV-Jahreslohnes bis CHF 148’200
 
AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung8.7%
IV Invalidenversicherung1.4%
EO Erwerbsersatzordnung0.50%
 10,60%
ALV Arbeitslosenversicherung2.20%
  
Total AHV / IV / EO / ALV12.80%

 

Finanzierung: Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil je 50% → 6.4%

Beitragsfreie Einkommen:

  • Für AHV-Rentner pro Jahr CHF 16‘800
  • Entgelt aus geringfügigem Nebenerwerb pro Jahr CHF 2‘300
AHV / IV / EO - Renten
Minimale einfache Rente pro MonatCHF 1‘225
Maximale einfache Rente pro MonatCHF 2‘450
Maximale Ehepaarrente pro MonatCHF 3‘675

2. Säule – Berufliche Vorsorge (BVG)

Berufliche Vorsorge (BVG)
Jährlicher anrechenbarer Mindestlohn (Eintrittsschwelle)CHF 22‘050
KoordinationsabzugCHF 25‘725
Maximal anrechenbarer LohnCHF 88‘200
Minimal zu versichernder LohnCHF 3‘675

3. Säule (3a) – Gebundene Vorsorge (freiwillig)

Gebundene Vorsorge (freiwillig)
Maximaler Steuerabzug mit 2. SäuleCHF 7‘056
Maximaler Steuerabzug ohne 2. Säule (max. 20% vom Erwerbseinkommen)CHF 35‘280

Unfallversicherung (UVG)

Beitragssätze für Berufsunfälle (BU):
Je nach Branche. Finanzierung durch Arbeitgeber.

Beitragssätze für Nichtbetriebsunfälle (NBU):
Je nach Branche. Versichert sind Arbeitnehmer, die wöchentlich mindestens 8 Stunden beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind.

Maximal obligatorisch zu versichernder Lohn CHF 148‘200.

 

Für weitere Fragen steht den Mitgliedfirmen von Swissmem Claudio Haufgartner, Ressortleiter Bereich Arbeitgeberpolitik (c.haufgartnernoSpam@swissmem.ch), gerne zur Verfügung.

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Letzte Aktualisierung: 21.11.2022