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Achtung verstecktes Gefahrgut!

Transport eines Farbtopfes, eines Kanisters mit Lösungsmittel oder einer Lithium-Ionen-Batterie: Gefahrgüter werden immer wieder falsch oder gar nicht deklariert. Potenzielle Folgen für versendende Unternehmen können gravierend sein. Eine Initiative verschiedener Industrieverbände soll Verantwortliche sensibilisieren.

Zunehmend werden bei Abfertigungen oder Transporten falsch deklarierte oder nicht deklarierte Gefahrgüter entdeckt. Dabei werden gefährliche Substanzen und Gegenstände bewusst oder unbewusst ohne Kennzeichnung und Begleitdokumente transportiert. Solche Sendungen bergen ein grosses Risiko für alle Beteiligten. Man spricht von «undeclared» oder «misdeclared dangerous goods».

Korrekte Klassierung und Beförderungspapiere

Gefährliche Güter müssen zuerst richtig klassiert sein. Die Verantwortung dafür liegt beim versendenden Unternehmen. Für den Transport von gefährlichen Gütern ist ein Begleitpapier bzw. Beförderungspapier gemäss Transportrecht vorgeschrieben. Falls es sich bei den gefährlichen Gütern um Abfälle handelt, ist für den Transport ein Begleitschein gemäss Abfallrecht vorgeschrieben.

Sicherheitsdatenblatt nicht ausreichend

Im gewerblichen Umfeld gehört zu einem chemischen Produkt in der Regel ein sogenanntes Sicherheitsdatenblatt (SDB). Für gefährliche Stoffe und Gemische ist, gemäss Chemikalienrecht, die Übermittlung eines Sicherheitsdatenblatts an den Empfänger obligatorisch. Verantwortlich für die Erstellung des Sicherheitsdatenblattes ist der Hersteller eines Produktes. Dieses stellt aber kein Transportdokument im Sinne der Gefahrgutvorschriften dar, auch wenn es Informationen zum sicheren Transport beinhaltet.

Sensibilisierung für die Verantwortung der Unternehmen

Unternehmen, die gefährliche Güter verpacken, einfüllen, versenden, laden, befördern oder entladen, müssen Gefahrgutbeauftragte benennen. Diese tragen die Verantwortung für die richtige Handhabung. Sie sind von der Geschäftsleitung einzusetzen und den Behörden anzugeben. Externe Experten können diese Funktion übernehmen.

Um das Wissen über diese Verantwortung und über undeklarierte und falsch deklarierte Gefahrgüter zu erhöhen, informieren verschiedene Organisationen in einem gemeinsamen Schreiben, siehe unten.

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Letzte Aktualisierung: 24.09.2021