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Anpassungen der Schweizer Chemikalien-Verordnung

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Am 1. Dezember 2018 treten Änderungen an zwei Anhängen der Chemikalienverordnung in Kraft. Verschiedene Elemente werden an den aktuellen Stand der entsprechenden EU-Regulierungen angepasst. Insbesondere wird Anhang 3 ChemV gemäss der aktuellen REACH-Kandidatenliste aktualisiert.

Angleichung an die Kandidatenliste

Die Kandidatenliste von REACH, dem europäischen Chemikaliengesetz, wurde letztmals im Juli 2018 mit zusätzlichen Stoffen ergänzt. Dieser Stand wird nun auch in der Schweizer Chemikalienverordnung (ChemV) in Anhang 3 abgebildet. Die Liste in Anhang 3 steht auf der Website der Schweizer Anmeldestelle für Chemikalien zur Verfügung.

Informationspflichten fĂĽr Kandidatenstoffe in Erzeugnissen

Mit der Aufnahme eines Stoffes in der Kandidatenliste wird er für besonders besorgniserregend erklärt (substance of very high concern, SVHC). Dies sind krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsschädigende Stoffe, Stoffe, die zugleich persistent, bioakkumulierbar und toxisch sind, Stoffe, die sehr persistent und zugleich sehr bioakkumulierbar sind, oder Stoffe mit vergleichbaren besorgniserregenden Eigenschaften. Für Stoffe auf der Kandidatenliste gilt eine Informationspflicht gegenüber den gewerblichen Abnehmern, falls der Stoff in einem Teil in einer Konzentration >0.1 Gewichtsprozent vorliegt. Ausserdem müssen allfällige Informationen zur sicheren Handhabung weitergegeben werden.

Blei auf der Kandidatenliste

Die letzte Ergänzung der Kandidatenliste von REACH umfasste unter anderen Stoffen Blei. Damit entsteht für zahlreiche Metallteile, die eine Bleikonzentration >0.1 % aufweisen, eine Informationspflicht. In der EU trat diese Informationspflicht bereits im Juli 2018 in Kraft, in der Schweiz nun am 1.12.2018. Seit Juli zeigt sich bereits, dass die Betroffenheit aufgrund der breiten Anwendung von Blei in verschiedensten Anwendungen unterschätzt wurde. Swissmem ist für weitere Hinweise diesbezüglich dankbar (c.rothnoSpam@swissmem.ch).

Weitere Anpassungen

Die technischen Vorschriften zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Zubereitungen werden ebenfalls regelmässig angepasst. Aktuell werden die Namen der Stoffe in der Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung in allen Amtssprachen eingeführt. Auch die Methoden für die Prüfung der Eigenschaften von Stoffen und Zubereitungen sind mit der EU harmonisiert. Aktuell werden 17 neue oder überarbeitete OECD Testmethoden übernommen.

REACH-Info fĂĽr Swissmem-Mitglieder

Swissmem informiert Mitglieder in unregelmässigen Abständen über relevante Entwicklungen unter REACH. Interessierte Mitarbeiter von Mitgliedsfirmen können sich bei c.jeselnoSpam@swissmem.ch anmelden.

FĂĽr Fragen steht Christine Roth, Ressortleiterin Umwelt (c.rothnoSpam@swissmem.ch; 044 384 48 07), Swissmem-Mitgliedern zur VerfĂĽgung.

Anpassungen der Anhänge 2 und 3 Chemikalienverordnung

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Letzte Aktualisierung: 17.11.2018