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Vernehmlassungen im Umwelt- und Chemikalienbereich

Vereinfachungen bei der VOC-Lenkungsabgabe, strengere Regulierungen von Fluor-Verbindungen wie Perfluorooctansäure, die Digitalisierung der Abläufe zu Abfällen, Anpassungen an das Chemikalienrecht der EU oder der Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative: Zahlreiche Vorlagen sind zurzeit im Umwelt-und Chemikalienbereich in Vernehmlassungen. Stellungnahmen aus der Swissmem-Mitgliedschaft sind gefragt.

Anpassungen an verschiedene Verordnungen und Gesetze im Umwelt- und Chemikalienbereich sind vorgesehen. Swissmem nimmt zu Vorlagen Stellung, die die Schweizer MEM-Industrie betreffen. Einschätzungen und Rückmeldungen zu möglicher Betroffenheit von Mitgliedern sind deshalb sehr willkommen.

Die Verordnung über die VOC-Lenkungsabgabe (VOC-Verordnung), die die Freisetzung von flüchtigen organischen Verbindungen (volatile organic compounds; VOC) reduzieren soll, wird administrativ vereinfacht. Die heutigen Massnahmenpläne mit 5-jähriger Laufzeit, die für eine Befreiung eines Unternehmens von der Lenkungsabgabe verlangt werden, sollen gestrichen werden. Dafür muss ein gewisser Stand der Technik eingehalten sein, damit eine Befreiung in Frage kommt. Die Kantone werden dabei stärker einbezogen, erhalten aber auch mehr Möglichkeiten, Informationen von Unternehmen zu verlangen.

Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) soll an das EU-Chemikalienrecht (REACH), die F-Gas-Verordnung der EU, die Stockholm-Konvention, die EU-POP-Verordnung oder die Praxiserfahrung angepasst werden. Kennzeichnungsvorschriften sollen mit EU-Recht harmonisiert werden. Die Meldepflicht für stationäre Anlagen mit Kältemitteln wird angepasst. Ausserdem werden Anpassungen im Pflanzenschutzmittelbereich vorgenommen. Insbesondere fluorierte Verbindungen stehen im Fokus. Zu nennen sind Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), längerkettige Perfluorcarbonsäuren (C9 – 14-PFCA), aber auch Pentachlorphenol, cyclischen Siloxanen (D4, D5, D6), oxo-abbaubare Kunststoffe. Teilweise sind für diese Stoffe nur geringe Verwendungen bekannt. In der MEM-Industrie könnte jedoch noch PFOS zur Sprühnebelunterdrückung für nicht-dekoratives Hartverchromen verwendet werden. Einige Änderungen werden vorsorglich vorgeschlagen, während die internationalen oder europäischen Entsprechungen erst in der Pipeline sind.

Um die vollständige Digitalisierung der Abläufe gemäss Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) zu ermöglichen, soll die Dokumentationspflicht auf Papier abgelöst, die unterschriftliche Bestätigung und die Aufbewahrungspflicht aufgehoben werden. Andere Pflichten bleiben wie bisher bestehen. Auch für den Export und den Import von Abfällen sollen verbleibende nicht digitalen Prozesse digitalisiert werden. Das bestehende online Tool «veva-online» wird deshalb durch ein neues Informations- und Dokumentationssystem des BAFU abgelöst werden. Die Mittel dafür sind bereits eingeplant. Eine Anbindung an das zukünftige IT-System der Zollverwaltung DazIT soll ermöglicht werden. Darüber hinaus sollen Schnittstellen zu unternehmenseigenen Software angeboten werden. Ausserdem wird konkretisiert, dass die Abfallinhaberin bzw. Abgeberin für die Bewilligung zur Ausfuhr verantwortlich ist, und nicht der Transporteur. Damit erfolge auch eine Angleichung an die Basler Konvention (Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung).

Die Abfallverordnung (VVEA) soll verschiedentlich angepasst werden, z.B. soll die Energie-Nettoeffizienz für Kehrichtverbrennungsanlagen, welche neu gebaut oder deren Kapazitäten erweitert werden, auf 80% erhöht werden. Diverse weitere Anpassungen der Abfallverordnung sind für die MEM-Industrie von untergeordneten Bedeutung.

Mit einer Anpassung der Chemikalienverordnung soll verhindert werden, dass zwischen dem EU- und dem Schweizer Chemikalienrecht Lücken entstehen. Die Informationen zu in Verkehr gebrachten Stoffen sollen gleichermassen vorliegen. Deshalb sollen künftig alle Stoffe anmeldepflichtig sein, die nicht in der EU registriert sind. Ohne Vorliegen von Stoffinformationen sollen Stoffe nicht auf dem Schweizer Markt vertrieben werden können. Darüber hinaus sollen Chemikalien neu in der Sprache des Verkaufsorts gekennzeichnet werden, was faktisch zu einer dreisprachigen Kennzeichnung führen dürfte und besonders für Verwendungen im Tessin relevant ist. Bei Meldungen für Inhaltsstoffe von u.a. Farben werden Erleichterungen vorgeschlagen, wenn die Stoffe in kleinen Mengen verwendet werden. Schliesslich soll die Rechtsgrundlage geschaffen werden, damit Kantone Massnahmen gegenüber einer Filiale eines Unternehmens direkt aussprechen können, auch wenn der Firmensitz des Unternehmens in einem anderen Kanton liegt.

Der indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative nimmt die zentralen Anliegen der Biodiversitätsinitiative auf: Mit dem gesetzlich verankerten Ziel, 17 Prozent der Landesfläche als Schutzgebiete zu bestimmen, soll ausreichend Lebensraum für Pflanzen und Tiere geschaffen und die Artenvielfalt geschützt werden. Dieses Ziel wurde auf internationaler Ebene bereits festgelegt. Heute liegt dieser Anteil in der Schweiz bei 13.5%. Die zusätzliche Fläche soll aus regionalen Biotopen, Waldreservaten und Fisch- und Krebsschutzgebieten bestehen. Aber auch in Siedlungsgebieten soll die Biodiversität gestärkt werden. Nutzungskonflikte könnten sich insbesondere mit der Energiestrategie 2050 bzw. der Wasser- und Windkraft manifestieren. Die Baukultur soll ebenfalls gefördert werden. Die Initiative geht in allen Punkte deutlich weiter als der Gegenvorschlag.

Die Verordnung zum neuen Vorläuferstoffgesetz reguliert Stoffe, die im Handel erhältlich sind und für die Herstellung von Sprengstoffen verwendet werden können. Dies sind Alltagsprodukte wie Dünger, Desinfektionsmittel für Schwimmbäder oder Lösungsmittel. In der EU ist der Handel mit diesen Stoffen seit 2014 reglementiert. In der Schweiz soll nun für den Erwerb von solchen Produkten mit erhöhter Konzentration eine Bewilligung des Bundesamtes für Polizei verlangt werden. Swissmem hat im parlamentarischen Prozess zwar das Ziel unterstützt, aber darauf hingewiesen, dass der administrative Aufwand riesig sein dürfte, bei beschränkter Wirksamkeit. Eine spätere Ausweitung für gewerbliche und industrielle Verwenderinnen wie in der EU ist ausserdem zu verhindern. Ansonsten droht unnötiger Aufwand bei diesen Verwendungen.

Rückmeldungen von Swissmem-Mitgliedern können bis am 4. Juni 2021 bei c.rothnoSpam@swissmem.ch eingereicht werden.

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Letzte Aktualisierung: 21.05.2021