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Ecodesign-Massnahmen der EU für Kreislaufwirtschaft

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Neue Vorschriften unter der Ecodesign-Richtlinie sollen die Kreislaufwirtschaft fördern. Neben Anforderungen an die Energieeffizienz werden Massnahmen für eine einfache Reparierbarkeit vorgegeben. Letztere müssen je nach Gerätekategorie 2021 oder 2023 umgesetzt werden.

Im Herbst 2019 hat die EU-Kommission für zehn Gerätekategorien Massnahmen unter der Ecodesign-Richtlinie (ErP, energy-related products) verabschiedet, die nicht nur die Energieeffizienz verbessern, sondern auch die Kreislaufwirtschaft unterstützen sollen. Für gewisse der Kategorien werden demnach eine erhöhte Lebensdauer durch erleichterte Reparaturfähigkeit angestrebt.

Insbesondere für Haushaltsgeräte wird vorgeschrieben, dass Ersatzteile über lange Zeit verfügbar sein müssen. Ausserdem müssen Ersatzteile mit handelsüblichen Werkzeugen ausgetauscht werden können. Schliesslich müssen Hersteller die Verfügbarkeit von Reparatur- und Wartungsinformationen für professionelle Werkstätten sicherstellen.

Betroffen von den neuen Ecodesign-Massnahmen sind folgende Gerätekategorien, wobei für acht Kategorien bereits vorher Ecodesign-Anforderungen an die Energieeffizienz bestanden:

1) Kühlschränke

2) Waschmaschinen

3) Geschirrspüler

4) elektronische Anzeigen inkl. TV’s

5) Lichtquellen und separate Vorschaltgeräte

6) externe Stromversorger

7) Elektromotoren

8) Kühlschränke mit Direktvertriebsfunktion (neu, z.B. Kühlschränke in Supermärkten)

9) Leistungstransformatoren

10) Schweissgeräte (neu)

Von den Anforderungen zur Erhöhung der Produkt-Lebensdauer sind insbesondere Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen, Tumbler und Geschirrspüler. In diesen Kategorien müssen Ersatzteile mindestens sieben bis zehn Jahre verfügbar sein. Ein unerfreuliches Novum ist die Regulierung von halogenierten Flammschutzmitteln in elektronischen Anzeigen und ein Cadmium-Kennzeichen in der Ecodesign-Richtlinie. Damit werden die bestehenden Regulierungsinstrumente REACH (EU-Chemikalienrecht) und RoHS (Richtlinie zu gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten) umgangen.

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Letzte Aktualisierung: 08.02.2020